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unterworfen, und zwar in Abstufungen von 20 bzw. 40 Pf, für je
1000 Mk. oder einen Bruchteil dieses Betrages. Von Anteilen bergrechtlicher
 Gewerkschaften sind 1% ,,, von sonstigen Wertpapieren 3 %90-Die
 Zahlung erfolgt durch Aufkleben‘ einer entsprechenden Stempelmarke
 auf den Schlußschein durch den ausstellenden Makler. Lose
öffentlicher (nicht Staats-) Lotterien sind mit 20% belastet, soweit
es sich nicht um kleinere (nicht über 25000 Mk.), für mildtätige Zwecke
und sonstige nicht 100 Mk. übersteigende Ausspielungen handelt. Wetteinsätze
 bei öffentlich veranstalteten Rennen und ähnliche öffentliche
Veranstaltungen werden wie Lotterien behandelt. Der Veranstalter ist
verpflichtet, versteuerte Ausweise hierüber auszustellen. Außerdem
wurden die Schiffsfrachturkunden einer Stempelabgabe unterworfen,
 mit 1 Mk. pro Stück, wenn sie im Verkehr mit dem Auslande
im Inlande ausgestellt sind, mit 10 Pf. im Verkehr zwischen inländischen
 Häfen. Im Jahre 1903 brachte die Reichsstempelahbgabe
für Wertpapiere 14,8 Mill., im Jahre vorher 21,3 Mill.; für Schlußnoten
 und Rechnungen, Kauf- usw. Geschäfte, Schiffsfrachturkunden
14,8 Mill.; für Lotterielose 42,8 Mill., zusammen 73,1 Mill. d. s. 1,24 Mk.
pro Kopf der Bevölkerung. Der Spielkartenstempel ergab 1903:
1,7 Mill. Mk,
In Oesterreich wurde durch Gesetz vom 18. Oktober 1892
eine Effektenumsatzsteuer aufgelegt von 10 Kr. pro 5000 Gld., für inländische
 Staatsschuldverschreibungen 5 Kr.,. für ausländische Wertpapiere
 20 Kr. Die Einnahmen hieraus beliefen sich 1903 auf
47,3 Mill. Kr.
In Frankreich war schon gleich nach der Revolution eine Art
Börsensteuer eingeführt, die durch Gesetz vom 28. April 1893 neu gestaltet
 und durch Ges. vom 29, Dez. 1895 ergänzt wurde. Sie umfaßt
eine Schlußnotensteuer von 5 Cent. pro 1000 Fres., und außerdem eine
Emissionssteuer von 1,2%, die meistens im Abonnement mit 6%,
Jährlich bezahlt wird, bei inländischen und 2%, bei ausländischen
Papieren. Außerdem haben alle Arten von Wertpapieren einen droit
de transmission zu entrichten, der bei jeder Umschreibung vom Emittenten
mit */, %, des Kurswertes bei Namenpapieren und */, % im Abonnement
bei Inhaberpapieren zu zahlen ist. Die Steuer bringt 6,8 Mill. Fres. ein.
In England ist jeder Schlußzettel mit einem festen Stempel
von 1 d, belegt. Sonstige Uebertragungen von Kapital haben 27% d.
pro 100 Pfd. St. zu tragen. wenn sie auf Grund einer Urkunde stattfinden,

An die letzterwähnte Steuer schließt sich die Vertragsstempelabgabe
 an, wie sie in Frankreich und noch heute in Elsaß-Lothringen
 als Dimensionsstempel besteht, wobei sich die Abgabe nach
der Größe des zu der Urkunde benutzten Papiers richtet; außerdem
der Quittungsstempel in Frankreich mit 10 Cent., sobald der
Betrag im Privatverkehr 10 Fres. übersteigt, 25 Cent. für Quittungen
von und an öffentliche Kassen. Die Stempelsteuern bringen 179.2
Mill. Fres,
In England besteht für alle Quittungen über Beträge von
einem Pfd. St. und darüber schon seit 1852 ein Penny-Stempel, durch
welchen 1,3 Mill. Pfd, St. eingenommen werden.
In Deutschland wurde bisher jede. dahingehende Vorlage abgelehnt.
 Auch die Vorlage vom Jannar 1906 scheint kein besseres
Schicksal zu haben.