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ist es von größter Bedeutung, die Steuererhebung selbst möglichst zu
vermindern und durch Selbsterwerb des Staates zu ersetzen. Das gewöhnliche
 Briefporto sowie die Erleichterung für Drucksachen ermöglichen
 es auch der ärmeren Klasse, ausgedehnten Gebrauch von der
Post zu machen, und auch die Geschäftstätigkeit erhält dadurch eine
ausreichende Erleichterung. Es liegt deshalb kein Grund vor, nur um
keine Ueberschüsse zu erzielen, das Porto noch weiter herabzusetzen. Auf
atwa wünschenswerte Erleichterungen des Portos nach dem Gewicht usw.
ist hier nicht näher einzugehen. Aehnlich ist die prinzipielle Frage in
dem Telegraphenwesen zu beurteilen. Doch ist es fraglich, ob nicht
eine Herabsetzung des Tarifs sowohl wirtschaftlich wie finanziell
günstige Ergebnisse liefern würde. Unzweifelhaft ist das nach den Erfahrungen
 in Schweden von dem Telephon zu sagen.
Die Ueberschüsse von Post- und Telegraphenwesen im Deutschen
Reich, exkl. Bayern, beliefen sich 1904/5 (Einnahmen 480,1 Mill,,
Ausgaben 413,6 Mill. Mk.) auf rund 66,5 Mill. Mk. Sie würden noch
höher sein, wenn nicht mit der Briefpost die Personen- und die Paketpost
 verbunden wären, welche keine finanziellen Ueberschüsse gewähren,
zum Teil sogar Zuschüsse beanspruchen. Die Ueberschüsse erscheinen
größer, als sie volkswirtschaftlich sind , da die Eisenbahnen den Transport
für die Post gegen eine unzulängliche Entschädigung übernehmen müssen,

Marcinowski, Lotteriewesen im Königreich Preußen. Berlin 1892,
Sieghart, Geschichte und Statistik des Zahlenlottos in Oesterreich. Wien 1899,
Ders., Die öffentlichen Glücksspiele. Wien 1899,

S 65.
Das Lotterieregal.

Von den Erwerbseinkünften der dritten Kategorie (gewerbliche
Unternehmungen mit speziellen Steuerzwecken) sind die hauptsächlichsten
bereits bei der‘ Besprechung der Steuern erörtert, nämlich die Einnahmen
 aus einigen Finanzmonopolen. Außer den erwähnten sind noch
zu nennen: das Zündhölzchenmonopol, welches in Frankreich
28,5 Mill. Fres. einbringt und das Schießpulvermonopol in demselben
 Lande mit 11,5 Mill. Ertrag. Nur noch Eines ist hier zu herücksichtigen,
 das ist das Lotterieregal.
Die allgemeine Verbreitung von Lotterien, die einem jeden zuvänglich
 sind, wird man unzweifelhaft als verwerflich bezeichnen müssen.
Es wird dadurch die Sucht des Menschen angeregt, durch einen
Glückszufall anstatt durch reguläre, solide Arbeit sich in eine wirtschaftlich
 günstige Lage zu bringen, und je allgemeiner und häufiger
die Anregung zum Lotteriespiel ist, um so verderblicher wird sie wirken
und die solide Tätigkeit untergraben, Dazu kommt, daß größere Gewinne
 erfahrungsgemäß in den meisten Fällen schädlich wirken. Deshalb
 ist es unbedingt zu verwerfen, daß der Staat seinerseits diese
Anregung bietet, während es richtiger wäre, sie möglichst zu beschränken,
Freilich statt einer allgemeinen Freigebung der Lotterie ist immer noch
die Monopolisierung, die Durchführung durch den Staat zweckmäßiger.
als die durch Private.
. Zwei Systeme sind noch heutigentags dabei in Anwendung: das
Klassensystem, hauptsächlich in Deutschland, und das genuesische
 Zahlenlotto in Oesterreich und Italien. Bei dem
ersteren Systeme werden mehrmals im Jahre Ziehungen veranstaltet, bei
10%