“53

sind, ist eine längere Pachtzeit notwendig, um den Pächter zu Verbesserungen
 zu veranlassen, die sich für ihn nur bezahlt machen, wenn
ar eine längere Frist zur Ausnutzung behält.
Eine zu lang normierte Frist schädigt aber die Staatskasse, weil
dann die Steigerung der Pacht nicht mit der Entwicklung der Erträge
 Hand in Hand geht. Die Verpachtungen auf 50, selbst 100
Jahre, wie sie in Preußen im vorigen Jahrhundert noch vorkamen,
führten zu extrem niedrigen Pachtsätzen in der letzten Zeit der Pachtperiode,
 Im Beginne des Jahrhunderts setzte man sie in Preußen
aäufig auf 36 Jahre an, kürzte sie dann bald auf 24 Jahre ab und hat
zie jetzt in den östlichen Provinzen auf 18 Jahre normiert, was den
Verhältnissen zu entsprechen scheint. In Süddeutschland und
namentlich in Frankreich ist die Pachtzeit eine wesentlich kürzere,
was sich nur bei Land in hoher Kultur und bei intensivster Verwertung
 rechtfertigen lassen wird.
7. Eine Generalverpachtung größerer Komplexe mit allem Zuaehör
 ist für die Regierung bequemer; eine Spezialverpachtung der
sinzelnen Besitzstücke bringt dagegen erfahrungsgemäß einen höheren
Pachtzins ein.
8. In die Pachtverträge sind Bestimmungen aufzunehmen, welche
eine Aussaugung des Bodens möglichst verhindern (Verbot des Verkaufs
 von Stroh und Dünger, Beschränkung in der Bestimmung der
Fruchtfolge usw.), doch ist eine zu große Beschränkung des Pächters
zu vermeiden, welche gerade die tüchtigsten Kräfte leicht von dem
Unternehmen abschrecken kann. .
9. Bei Unglücksfällen ist dem Pächter billige Nachsicht zu gewähren.

Von den größeren deutschen Staaten besitzt Preußen die meisten
Domänen, nämlich 1905: 1266 Vorwerke mit 379764 ha nutzbarer
Fläche, die 14166573 Mk. Pacht lieferten, d. s, 37,2 Mk. pro ha. Dazu
kommen aus Weingütern, Mühlen und Fischereien 4,4 Mill. Mk., aus
Mineralbrunnen- und Bade-anstalten 2,4 Mill. Mk,, außerdem noch Bezüge
 an grundherrlichen Hebungen, Amortisationsrenten usw., Summa
27,1 Mill. Mk. Davon gehen ab: 6,5 Mill. Mk. Verwaltungsausgaben,
sodaß 20,6 Mill. Mk. Reineinnahme übrig bleiben.
Der größte Teil der Domänen liegt in den 7 östlichen Provinzen,
nämlich 85 %,. Auch in Preußen hat sich der Domanialbesitz im Laufe
der Zeit gewaltig vermindert. Von 1820—90 sind für 211 Mill. Mk.
Grundstücke verkauft. In den letzten Dezennien sind allerdings Ländereien
dazugekommen, teils vom Forstfiskus abgetreten, teils durch Austausch,
teils durch Ankauf erworben. Von 1867—90 betrug der Zuwachs
1433 ha., von 1890—99 verminderte sich die Zahl der Vorwerke von
L070 auf 1054, stieg dann aber bis 1905 auf 1266. Die Fläche betrug
1890: 340,556 ha; 1899: 336,542 ha; 1905: 379,764 ha.
Die Höhe der Pacht ist in den alten Provinzen von 1849: 13,90 Mk,
pro ha, 1869 auf 31,18 Mk., 1879: 35,6, 1890: 38,9 gestiegen, dann
1908 auf 34,27 Mk. zurückgegangen; 1905 betrug sie wieder 37,2 Mk,
In Bayern ist dieser Besitz ohne finanzielle Bedeutung. In
Württemberg umfassen die Güter 10056 ha, welche zur Hälfte in
kleinen Stücken vergeben sind und 670000 Mk. einbringen. In Baden
sind 17920 ha landwirtschaftlich benutzter Fläche in den Händen des
Staates. Der Ertrag ist auf 1,9 Mill. Mk. veranschlagt. In Sachsen
ımfassen die Kammergüter 3239 ha mit 200000 Mk. Reinertrag.