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weichungen gegen die Voranschläge können in ihrer Wirkung gemildert
werden durch die Ueberweisung eines Ueberschusses zur Schuldentilgung,
 wie das in Preußen geschieht, oder durch einen Reservefonds
 zur Ausgleichung der Differenz.
Für Deutschland ist es unzweifelhaft wünschenswert, daß die
Bahnen einmal sämtlich in die Hand des Reiches übergehen, wodurch
ihr Zweck am vollständigsten erreicht werden würde. Der bereits
einmal gemachte Versuch scheiterte an dem Widerstreben mehrerer
Staaten. Der neuere gemeinsame Ankauf der hessischen Ludwigsbahn
durch die preußische und hessische Regierung war ein sehr erfreulicher
Schritt vorwärts auf diesem Wege, Die Bestrebungen, eine Betriebsgemeinschaft
 der deutschen Staatsbahnen zustande zu bringen im
Jahre 1905/6 hatten bisher keinen Erfolg. Doch ist die Durchführung
wohl nur eine Frage der Zeit, da die kleineren Staaten zu sehr in den
Reinerträgen hinter Preußen zurückbleiben und in wachsende Finanzschwierigkeit
 geraten. Die Gemeinschaft des Betriebes würde wesentliche
 Ersparnisse in den Unkosten erzielen lassen,
Um an einem Beispiele die Bedeutung zu zeigen, welche noch
heutigentags der Staatsbesitz und Staatsbetrieb gewinnen kann, fassen
wir das Ergebnis der Netioeinnahmen für Preußen nach dem Etat
7on 1905 noch einmal zusammen:
aus Domänen und Forsten. . . 65,4 Mill. Mk.
Berg-, Hütten- und Salinenwerke 186 ,
Eisenbahnen . . 2.0.0.0... 50417 „ x»
Lotterie... ...00.0..0... 44 92 9
Seehandlung . ..0.000.40 4 29 „ x»
Bernsteinwerke ,‚ .... .. 17 #
6025 Mill. Mk.

mn

das ist bei einer Nettoeinnahme des Staates von 1257 Mill. Mk. fast die
rolle Hälfte. Allerdings wird dies Verhältnis durch die Teilnahme Preußens
an den Einnahmen des Deutschen Reiches stark verschoben, bei welchen
nur die Post, die Verwaltung des Invalidenfonds, die Reichsbank und
die Reichsdruckerei als Staatsbetriebe in Anrechnung kommen. Dagegen
 sind noch kleine Bezüge der Münze, der Porzellanmanufaktur,
des Staatsanzeigers usw, für Preußen hier nicht in Anrechnung gebracht.
Für die Gemeinden haben die Straßenbahnen die gleiche Bedeutung
 wie die Eisenbahnen für den Staat, und, wo die Vertretung
der Stadt einigermaßen auf der Höhe der Zeit steht, wird es wünschenswert
 sein, die Bahnen in den Händen der Gemeinde selbst zu behalten,
abenso wie die Gasanstalten, Elektrizitätswerke, Wasserleitung usw. Dazegen
 liegt bei Kleinlichkeit und Mangel an Unternehmungsgeist in der
Stadtverordnetenversammlung die Gefahr einer übermäßigen Verzögerung
der Durchführung, wie bei Unzulänglichkeit des Magistrats die einer
mangelhaften Verwaltung vor. Wir kommen darauf später zurück.