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Die Ausgaben sind veranschlagt:
Frankreich !)
1905
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2215
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Jeffentliche Schuld
Ministerium der Finanzen
ler ‚Justiz
les Aeußern
les Innern
lies Kultus
des Unterrichts
des Krieges
» der Marine
Minist. d. Handels u. d. Industrie
Ministerium der Kolonien
des Ackerbaues
d, öffentl. Arbeiten
Regie-, Betriebs- u. Erhebungskosten

Post und Telegraphie
Forsten
Ansfälle und Rückzahlungen

2.1 4

4 A Wigani

214,6
287.4
189
4.7
3693 0

Oesterreich ”
1903
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355,4
199,5
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1903
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1759.07 1274 695,5 56.4

8 77.
Der Etat.
M. v. Heckel, Das Budget. Leipzig 1898,
Seiller, Budget und Budpetrecht. Wien 1885.

Jeder größere wirtschaftliche Betrieb bedarf einer genauen
rechnerischen Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben in einer
geregelten Buchführung, um die Balancierung beider zu überwachen.
Um eine Unterbilanz, ein Defizit zu verhüten und rechtzeitig Vorsorge
für die Aufrechterhaltung des Gleichgewichtes treffen zu können, ist
aber schon ein Voranschlag über die zu erwartenden Einnahmen
und die in Aussicht stehenden Ausgaben notwendig. Je größer die
Wirtschaft ist, je schwankender sich die Einnahmen und Ausgaben
gestalten, um so notwendiger wird der Voranschlag sein, und um 80
sorgfältiger und detaillierter muß er durchgeführt werden. Bei der
Wirtschaft des Staates und der öffentlichen Körperschaften tritt noch
die Notwendigkeit hinzu, eine Kontrolle zu ermöglichen. da die Verwaltung
 eine verantwortliche ist.
Dieser Voranschlag wird bei Staaten und öffentlichen Körperschaften
 schon lange „Budget“ genannt. Der Name kommt vom französischen
 „bougette‘“, Ledertasche her, in der der Kanzler der Schatzkammer
 im englischen Parlamente seine Finanzvorlagen mitzubringen
pflegte. Der Ausdruck hat sich Ende des vorigen Jahrhunderts allgemein
 im jetzt gebrauchten Sinne eingebürgert. Daneben wird in gleicher
Bedeutung das Wort „Etat“ gebraucht. Es ist so schon von Bodinus
angewendet, als Bezeichnung für Voranschläge einzelner Finanzämter,
während es bei Sully, dann von Seckendorf schon im modernen
Sinne gebraucht wurde.
Zur Zeit der landständischen Verfassung bestanden. wie oben schon

1) Annuaire statistique. Paris 1905, S. 291.
2) Oesterr. statist. Handbuch. Wien 1905, S. 389.
3) Statesman’s Year-Book. London 1905, p. 49.