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ausgeführt, zwei getrennte Kassen, von denen jede ihren eigenen Etat
aufstellte, die Kammerkasse, welche die ursprünglich dem Landesfürsten
gehörigen Einnahmequellen verwaltete, und die Steuerkasse, welche unter
spezieller Kontrolle der Stände stand, weil sie die von diesen bewilligten
Gelder verwaltete. Außerdem hatten vielfach einzelne Landesteile
noch ihre besonderen Kassen, so wie auch mitunter für bestimmte Verwaltungszwecke
 Spezialkassen mit eigenem Nebenetat auftreten, z. B.
für einen besonderen Tilgungsfonds usw.
In der neueren Zeit ist allgemein das Streben nach einem einheitlichen,
 alles umfassenden Etat vorhanden, ohne daß man dies jedoch
überall erreicht. Diese Zusammenfassung, die „fiskalische Kasseneinheit“,
liegt im allgemeinen jetzt in dem Staatshaushaltsetat der modernen
Staaten vor. Er umfaßt den. Voranschlag der gesamten Finanzwirtschaft,
also alle Zweige der Aus- und Eingänge während einer Finanzperiode,
und setzt sich aus einer Anzahl Einzeletats, vor allem dem Ausgabeund
 Einnahmeetat zusammen; außerdem kann es, wie erwähnt, noch
Neben- und Nachtragsetats geben.
Die Finanzperiode, für welche der Etat aufgestellt wird, ist in
den größeren Staaten jetzt meist die einjährige, und mit Recht, weil
in dem Zeitalter des Dampfes auch hierin beständig Aenderungen zu
erwarten sind, welche Berücksichtigung verdienen, In älterer Zeit war
sie gewöhnlich eine mehrjährige. Noch jetzt ist die Finanzperiode
in Bayern, Sachsen und Württemberg eine zweijährige, in
Hessen eine dreij]ährige.
Das Finanzjahr beginnt seit 1877 in Deutschland mit dem
1. April. Dasselbe ist der Fall in England, Preußen, Württemberg.
 In Frankreich, Oesterreich, Rußland, Schweden,
Bayern ist noch das Kalenderjahr beibehalten.
Der Etat kann sein: Brutto- oder Nettoetat. Der erstere
anthält sämtliche Einnahmen und Ausgaben in ihrem ganzen Umfange,
also inkl. der Betriebs-, Verwaltungs- und Erhebungskosten. Bei dem
letzteren sind diese in Abzug gebracht, so daß nur die Summen eingestellt
 sind, welche der Staatskasse für allgemeine Zwecke zur Verfügung
 bleiben, und eben nur diese Ausgaben angegeben werden.
In früherer Zeit war der Nettoertrag allgemein verbreitet, weil das
Interesse sich nur den Reineinnahmen zuwandte, während es auch wichtig
ist, da, wo Staatsbetrieb vorwaltet, zu wissen, mit welchem Umsatz gearbeitet
 wird, wie hoch sich die Erhebungskosten stellen usw., was für
die Beurteilung des eingeschlagenen Weges notwendig ist, Allerdings
wird es, wie bereits ausgeführt, für die Vergleichung der Budgets zweier
Länder wiederum erforderlich sein, sich an die Nettoangaben zu halten,
die allein gleichartiges einschließen. Ein Land mit großen Bergwerken
and Eisenbahnen wird sehr hohe Bruttoeinnahmen haben und einem
Nachbarlande ohne solchen Besitz sehr überlegen erscheinen, während
die Nettoeinnahmen gleich hoch sind. Die Last, welche auf der Volkswirtschaft
 ruht, die Summen, welche zur Förderung der Kultur verwendet
werden, ersieht man nur aus den Nettoausgaben, Doch bedarf man der
Bruttonotierungen, um einen tieferen Einblick zu gewinnen, wie der Staat
wirtschaftet. In den Etats der verschiedenen Länder finden wir fast allyemein
 beide Arten vermengt, keine ganz konsequent durchgeführt, wolurch
 die Vergleichung eine sehr schwierige und komplizierte wird.
Man hat ferner zu unterscheiden zwischen dem ordentlichen und
außerordentlichen Budget, wie man die ordentlichen, d. h. dauern-