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anterrichts noch weit größer werden; und als Ergänzung hierzu sind
öffentliche Bibliotheken und Lesehallen ein dringendes Bedürfnis, das
aur durch die Gemeinde ausreichend befriedigt werden kann.
Auf dem Lande werden, abgesehen von der Armenpflege und dem
Schulwesen, noch sehr bedeutende Ausgaben für die Wegeverbesserung
arfordert werden, die vor allem in Preußen in oft unerhörter Weise
vernachlässigt ist. .
Unter solchen Verhältnissen, wo es klar ersichtlich ist, daß die
nächste Generation noch größere Lasten zu tragen haben wird, ist es aber
aine Pflicht, die unvermeidlich gewordenen Anleihen mit einem hohen
Prozentsatz zu tilgen und einen erheblichen Teil noch von der jetzt
lebenden Generation heimzahlen zu lassen. Auch dadurch werden die
laufenden Ausgaben beträchtlich gesteigert, und diese sind durch Steuern
zu decken. Wenn sich in solcher Weise herausstellt, daß die finanziellen
 Bedürfnisse der Gemeinden, die schon in der neueren Zeit in
bedenklicher Weise gestiegen sind, in der Zukunft noch erheblichere
Steuerleistungen beanspruchen werden, so wird eine angemessene Verteilung
 der Last noch in höherem Maße als bisher nicht nur als ein Erfordernis
 der Gerechtigkeit, sondern überhaupt als Basis für die Möglichkeit
 der Beschaffung der Mittel anzusehen sein. Von welchen Prinzipien
man hierbei ausgehen muß, haben wir früher festgestellt. KEin Teil der
Summen ist nach dem der Leistungstähigkeit aufzubringen, und hier
ergibt sich die Wahl der Personalsteuern, also unter unseren Verhältnissen
 des Zuschlags zu den Staatssteuern, von selbst. Nur liegt kein
Grund vor, sich, wie bisher der Fall, nur an die Kinkommenssteuer zu
halten. Vielmehr wären die Ergänzungssteuer und die Erbschaftssteuer
in gleicher Weise heranzuziehen, da sie bestimmt sind, sich gegenseitig
zu ergänzen, und die deshalb als eine geschlossene Gruppe zu behandeln
sind. Dadurch müßte auch zu vermeiden sein, daß der Zuschlag 100 %
übersteigt, welches uns als die allein zulässige Grenze erscheint, Die
zweite Hauptquelle zur Deckung der Ausgaben, welche überwiegend
bestimmten Interessenten zufallen, haben die Ertragssteuern zu bilden,
namentlich die Grund- und Gebäudesteuern, welche in den meisten
deutschen Gemeinden durch eine Umwandlung zur Ertragssteuer in
früher angegebenem Sinne eine bedeutende Erhöhung vertrügen.
Besondere Aufmerksamkeit verdient das neuere Vorgehen in
preußischen Städten, die bedeutende Wertsteigerung des Grund und
Bodens infolge des Zustroms der Bevölkerung zu den großen Städten
in besonderer Weise der Gemeindekasse zunutze zu machen. Schon
im Jahre 1872 hat Ad. Wagner darauf hingewiesen, daß den städtischen
Grundbesitzern ein übermäßiger und unberechtigter Konjunkturengewinn
zufließe, der der Gesamtheit der Gemeindeangehörigen in der Hauptsache
zukomme, und daß hier eine zweckmäßige Ergänzungssteuer zur Grundund
 Gebäudesteuer der Gemeindekasse ohne eine übermäßige Beiastung
 der Beteiligten reiche Mittel zuführen könne. Ein Verdienst des
Oberbürgermeisters Dr. Adickes ist es, diesen Gedanken in Frankfurt
 a. M. 1894 in die Praxis eingeführt zu haben, nachdem er in seinen
„Studien über die weitere Entwicklung des Gemeindesteuerwesens“,
Tübingen 1894 literarisch vorgearbeitet und dies neuerdings in der
deutschen Juristenzeitung vom 1. März 1906 „Besitzwechselabgabe
and Wertzuwachssteuer“ ergänzt hat. Nach dem Frankfurter Vorbilde
sind dann unter anderem in Köln, Gelsenkirchen und Essen ähnliche
 Steuern eingeführt. nachdem sich herausgestellt hat, daß weder ein
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