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eine große Bedeutung nicht gehabt und daher ausgleichend nie wirken
können.

8 87.
Die direkten Steuern.
Von direkten Steuern verdient in erster Linie die schon mehrfach
 erwähnte Landtax hervorgehoben zu werden, welche 1697 in
ihrer jetzigen Form und mit diesem Namen aufgelegt wurde. Die
Höhe derselben war nicht ganz gleich, der Steuersatz wurde vielmehr
wiederholt nach Bedarf verändert und erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts
 auf 4 Sh. pro Pfd. des Ertrages fixiert und 1798 für ablösbar
 erklärt, soweit sie den Grundbesitz betraf, denn ursprünglich
war sie als allgemeine Vermögenssteuer gedacht. Nur ca. 1 Mill
Pfd. St. sind abgelöst. 1750 betrug sie in Großbritannien 1519000,
1866: 1127 000, 1883 : 1055 000, 1899: 810721, 1904/5: 767 705 Pfd. St.
Eine Ergänzung dazu bildete die Häuser- und Fenstersteuer.
 Eine Herdsteuer ist schon in alter Zeit wiederholt aufgelegt,
 1662 vom Parlament besonders bewilligt. Vorübergehend aufgehoben,
 wurde sie 1695 erneuert, indem die Häuser nach der Zahl
der Fenster in Klassen geteilt besteuert wurden, was 1749 noch weiter
progressiv ausgeführt wurde. 1778 trat noch eine besondere Häusersteuer
 hinzu, die, allmählich erhöht, sich bis zur Gegenwart erhalten
hat, während die. Fenstersteuer 1850, wo sie 1 708000 Pfd. St. brachte,
beseitigt wurde. Die Haussteuer trug 1883 erheblich mehr ein
als die Grundsteuer, nämlich 1788000 (sie wurde 1890 ermäßigt), daher
1899: 1578000, 1904/5 stieg sie wieder auf 2014206 Pfd. St.
Die Entwicklung der Einkommensteuer haben wir in 8 19
bereits genügend erörtert. 1904/5 ist sie mit 31,26 Mill. gegen 38.66
Mill. i. J. 1902/3 angesetzt.
Aus dem Gesagten ergibt sich, daß von jeher die indirekten
Steuern im britischen Reiche eine ganz überwiegende Rolle spielten.
Bis in die vierziger Jahre hinein war die wohlhabende Bevölkerung
daher zu Staatssteuern viel zu wenig herangezogen. Für den Grundbesitz
 wurde dies etwas dadurch ausgeglichen, daß die (Gemeindesteuern,
 besonders die sehr erhebliche Armenlast, auf dem Grundbesitz
ruhten. Das bewegliche Vermögen wurde auch von diesen geschont.
Dasselbe wurde durch die erheblichen Stempelsteuern betroffen, doch
in ganz ungleicher und sicher nicht genügender Weise.
Da die Einkommensteuer der weitergehenden Progression entbehrt,
so konnte sie das Mißverhältnis nicht ausgleichen. In steigendem
Maße hat man hierzu die Erbschaftssteuer benutzt, die in keinem
Lande die Bedeutung hat, wie hier, besonders seit das neueste Gesetz
die Progression nach der Höhe des Vermögens akzeptiert hat.

8 88.
Die Statistik der britischen Finanzen,
Die Ziffern über die Finanzen liegen in keinem Lande so klar bis
in frühere Zeiten zurück vor, als im britischen Reiche. Bis 1680 zurück
gibt sie Vocke mit großer Vollständigkeit an. In 200 Jahren sind
Einnahmen und Ausgaben pro Kopf der Bevölkerung auf das Fünffache
 gestiegen; im Laufe des 19. Jahrhunderts aber nicht mehr er-