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Jahren für einzelne Länder. Die Erhebung geschah bald in eigener
Regie durch Einziehung der tarifmäßigen Gebühren, meist als Torsteuer,
 oder durch Abfindung von seiten der Steuerpflichtigen, z. B.
der Schlächter oder der ganzen Gemeinden oder durch Verpachtung
an einzelne Unternehmer. Es ist die einzige indirekte Steuer, auf
welche die Gemeinden Zuschläge zur Deckung des eigenen Bedarfes
legen dürfen.
Das Salz wurde in Oesterreich schon früh durch ein Monopol
ausgebeutet, welches ursprünglich sowohl ein Handels- wie ein Pro-Juktionsmonopol‘
 war. 1829 wurde der Handel überall außer in den
italienischen Provinzen und Dalmatien freigegeben. Nach der Monopolsordnung
 vom 1l. Juli 1835 wird alles Salz in rohem Zustande auf oder
unter der Erdoberfläche als ausschließliches Staatseigentum bezeichnet
und bleibt der Regierung zur finanziellen Verwertung vorbehalten.
Niemand darf Salz ohne Erlaubnis der Behörden erzeugen, bereiten
oder verwenden. Die Herstellung wird nur in bestimmter Weise und
an bestimmten Orten gestattet, und das Erzeugnis muß an die Staatsniederlagen
 abgeliefert werden. Auch zur Ein- und Durchfuhr von
Salz ist besondere Erlaubnis erforderlich. Der KEinfuhrzoll beträgt
84 Kr. pro 100 kg, dazu kommt aber noch eine Lizenzgebühr von
9,34 Kr. pro 100 kg Kochsalz. Der Verkaufspreis ist den verschiedenen
 Ländern verschieden und schwankt von 4—11 Gld. pro 100 kg,
in den meisten Ländern zwischen 7 und 10 Gld, Zu industriellen
Zwecken wird das Salz für 0,38—1,79 Gld. abgegeben. Der Ertrag
war 1718: 2,5 Mill. G1d., 1784: 10,3 Mill, 1831: 21,4, 1846: 25,5 Mill.
1862: 32,6, 1871—77: 18,7, 1892: 18,4, 1899: 17,8 Mill. Gld., 1903:
35,57 Mill. Kronen Nettoeinnahme.,
Eine große Bedeutung hat in Oesterreich seit zwei Jahrhunderten
das Tabakmonopol. Es wurde 1670 begründet und war bis 1783
meistens verpachtet. Von 1784—1850 wurde die Fabrikation und der
Handel von der Regierung selbst betrieben, und die Wirksamkeit des
Monopols wurde allmählich auf alle Reichsländer mit Ausnahme Ungarns
ausgedehnt, Im Jahre 1851 trat auch Ungarn hinzu, und seitdem hat
ler Tabakbau wie die Fabrikation und der Ertrag einen gewaltigen
Aufschwung genommen. Bei weitem der größte Teil des verarbeiteten
Tabaks wird in Ungarn gebaut; schon 1858 stammten von 1711000
Ztr. Gesamtproduktion 1480000 Zitr. aus Ungarn; das Uebrige kommt
aus Galizien und Südtirol. Anfangs war der Ertrag ein sehr geringer.
1680 wurde nur eine Pacht von 1200 Gld. erlangt, 1695: 10000 Gld.,
1711: 66000, 1725: 350000 Gld. (S. M. Wickett, Studien über das
österreichische Tabakmonopol. Finanzarchiv 1897, I.), 1759: 778000
Gld., 1783: 2,8 Mill. Gld. Die eigene Verwaltung brachte von 1819
bis 1828 einen durchschnittlichen Reinertrag von 4,2 Mill Gld.; von
1841—50: 12,1 Mill, dann mit Ungarn von 1851—60: 23,9 Mill,
L861—66: 43,8 Mill. Gld., ohne Ungarn von 1867—70: 31,5 Mill., von
1880—90: 49,7 Mill., 1891—93: 53,8 Mill., in Ungarn: 29,1 Mill. Bis
[888 war der Privatbau von Tabak gestattet und für jedes männliche
Familienmitglied über 16 Jahre ein Quantum von 10 kg des selbsterbauten
 Tabaks freigelassen. Da hiermit erheblicher Mißbrauch getrieben
 wurde, so beseitigte man beides in jenem Jahre.