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1904 gestiegen; von 10,4 Gld. (20,8 Kr.) auf 46,2 Kr. pro Kopf der
Bevölkerung, .
Die Entwicklung der Steuerverhältnisse in absoluten wie in Verhälniszahlen
 pro Kopf der Bevölkerung und in Prozenten der Gesamtsinnahmen
 geben die obigen Tabellen. Während die Grundsteuer gezunken
 ist, stieg die Gebäudesteuer auf mehr als das Doppelte; noch
stärker die Erwerbssteuer nämlich auf das Siebenfache, besonders durch
lie neueste Reform, während die Einkommensteuer in den letzten Jahren
durch dieselbe eine Ermäßigung erfahren hat. Ueberhaupt sind die
direkten Steuern von 3,2 Gld. (6,4 Kr.) auf 11,06 Kr. pro Kopf gestiegen,
 haben aber in dem ganzen Steuersystem an Bedeutung eingebüßt.
 Die indirekten Steuern verdoppelten sich von 6,3 Gld. (12,6 Kr.)
auf 28,25 Kr. pro Kopf der Bevölkerung. Ihre Stellung im Finanzsystem
blieb die gleiche. Dagegen erlangten die Einnahmen aus Staatsbetrieb
ldurch die Ausdehnung der Staatsbahnen einen erhöhten Prozentsatz.

Kapitel IV.

Die Geschichte des Finanzwesens in Preußen.
Ad. F. Riedel, Der Brandenburg-Preußische Staatshaushalt in den beiden
jetzten Jahrhunderten, Berlin 1866.
P. G. Wöhner, Steuerverfassung des platten Landes der Kurmark Brandenyurg.
 Berlin 1804,
Carl Dieterici, Zur Geschichte der Steuerreform in Preußen von 1810 und
1820. Berlin 1875,
Mamroth, Geschichte der preußischen Staatsbesteuerung 1806—16. Leipzig 1816.
G. Schmoller, Umrisse und Untersuchungen zur Verfassungs-, Verwaltungsund
 Wirtschaftsgeschichte. Leipzig 1898. Die Epochen der preußischen Finanzpolitik
bis zur Gründung des Deutschen Reichs. S. 104— 9246.

8 93.
Die ältere Zeit.
Da es uns zu weit führen. würde, wenn wir hier eine eingehende
Geschichte des Finanzwesens selbst geben wollen, so suchen wir an ein
paar Beispielen die Veränderungen zu charakterisieren, die in den letzten
Jahrhunderten in der Finanzverwaltung, der Wahl der Einnahmequellen
wie der Verwertung derselben eingetreten sind, und berücksichtigen dabei
am eingehendsten die Verhältnisse Preußens in älterer Zeit, da wir die
neueren schon zu erörtern Gelegenheit fanden und nur noch suchen
müssen, den Gesamtüberblick zu erleichtern.
Für die ältere Zeit wird eine klare Anschauung über die Finanzverhältnisse
 des Staates dadurch erschwert, daß die Domänen den
größten Teil des Unterhaltes des Hofes und der Beamten in Naturalien
zu liefern hatten. Hierzu gehörte nicht nur die gewöhnliche Nahrung
für Menschen und Vieh, sondern auch Wein, Met, Bier, Bettzeug,
Leinwand, Federn, Gartengewächse usw. Auch als diese Lieferungen
allmählich in Geldabgaben verwandelt wurden, flossen sie nicht durchweg
 in die Staatskasse, sondern z. 'T. einzelnen Aemtern, Beamten oder
Mitgliedern des Hofes zu. Noch in der Mitte des 17, Jahrhunderts
hatte die Hofküche ein gewisses Vorkaufsrecht auf den Domänen für
Schlachtvieh. Außerdem wurden die Verhältnisse dadurch verschleiert,
daß der Fürst willkürlich über Hebungen auch untergeordneter Kassen
Ponrad GCrundriß der nolit. Oekonomie. IIT. Teil. 4. Aufl.