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— 298 --deutung

 nicht erlangt, da Friedrich selbst ihn schon wieder aufgab,
und sein Nachfolger die erfolgten Verpachtungen zum Teil wieder rückgängig
 machte.
Bei dem Tode Friedrichs I. beliefen sich die Einnahmen der
Domänenkasse, wie erwähnt, auf 1600000 Tir., besonders infolge der
gesteigerten Erträge der Forsten. Achtmal wurde unter seiner Regijerung
 ein Extraordinär-Beitrag durch eine allgemeine Kopf- und
Viehsteuer eingefordert (1690 von 200000 Tir.), zu der alle Einwohner
der Ritterschaft bis zum Tagelöhner herab beisteuern mußten und auch
der Fürst seinen Anteil zahlte.
Von neuen Steuern wurde eine Karossen- und Perückensteuer
 eingeführt; ebenso eine Abgabe von 2 Tir. von jeder Familie,
die Tee, Kaffee oder Chokolade trinken, 1 Tlr. von jeder Person,
die Gold oder Silber auf der Kleidung tragen wollte; 1 'TIr. von jedem
ledigen Frauenzimmer unter 40 Jahren, das für sich allein wohnte.
Die Stempelsteuern wurden erweitert auf die Spielkarten und durch
den Zwang zur Verwendung gestempelten Papiers. Ferner erreichte
Friedrich 1690 durch Erhöhung der Akzise und der .Kontributionskontingente
 auf dem Lande eine Einnahme der Kriegskasse von 21,
Mill. TlIr, Das Gesamteinkommen des Staates bezifferte sich somit
auf 4 Mill. Tlr.
Der sparsame Friedrich Wilhelm I. beseitigte sofort die
Generalchatullkasse und begnügte sich mit einer Jahreszahlung von
52000 Tlr. zu seinem persönlichen Gebrauch, welche die Königliche
Handgelderkasse bildete, wozu noch einige private Einnahmen des
Königs flossen, besonders aus den Hofjagden. Die bisherigen Einnahmequellen
 der Chatulle wurden der Domänenabteilung überwiesen, besonders
 1717 die Forsten.
Zur Vereinfachung der Verwaltung verfügte der König schon 1713
die Vereinigung der verschiedenen Verwaltungen zu einer Zentralbehörde,
 dem General-Finanz-Direktorium, welches schon
1722 zu der General-Ober-Finanz-, Kriegs- und Domänen-Direktion
 erweitert wurde. Sie vereinigte sämtliche Kassen unter
sich, zerfiel aber in fünf Departements, deren Chefs ein Kollegium
bildeten und fortdauernd miteinander die Geschäfte beraten und Hand
in. Hand arbeiten sollten. Aehulich wurde die Provinzilalverwaltung
ajingerichtet und in den Kriegs- und Domänenkammern konzentriert,
 Eine hochbedeutsame Einrichtung war dann die von Friedrich
Wilhelm I. 1723 geschaffene „General-Rechenkammer“ (unsere
heutige Ober-Rechnungskammer), welcher die Revision aller Rechnungen
des Staatshaushaltes übertragen wurde. und die völlig selbständig hingestellt
 wurde.
Besondere Fürsorge wendete der König den Domänen zu, die er
vor allem zu vergrößern und abzurunden trachtete, so daß jede wenigstens
5000 Tir. Reinertrag zu gewähren vermochte. Sogleich nach seiner
Thronbesteigung überwies er die Domänen der Staatskasse, unter der
Bedingung der Zahlung einer Krondotation von 2'% Mill. Tlr.
Die Verwertung der Domänen geschah durch Generalverpachtung der
umfangreichen Güter mit den dazu gehörigen Bauerndörfern auf sechs
Jahre. Durch größere Meliorationen wurden unter seiner Regierung
die Domäneneinkünfte von 1,9 auf 3,3 Mill. Tlr. gehoben.
Da für Hof- und Zivilzwecke nur etwa 1 Mill. Tlr. gebraucht
wurden, überwies der König die Ueberschüsse teils für Militärzwecke.