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hinzu die Legationsgelder, der Münzrezeß, die Hart- und Rauhfutterzelder,
 die Schloßbaugelder und Dispositionsgelder, die 1715 miteinander
 verschmolzen wurden.
Nach alter Provinzialverfassung und noch nach Rezeß von 1653 ist
die Verteilung innerhalb des Kreises eigene Sache der Stände.
Die Grundlage zu den speziellen Kontributionsanlagen der Kreise
bilden die größtenteils 1624 verfertigten Schoßkataster, in welche alle
kontribuablen Höfe und Stellen der Handwerker aufgenommen sind,
welche aber für jeden Kreis nach eigenen Prinzipien aufgestellt, also
ganz ungleich waren. Einige Kreise haben nur die ehemaligen schoBßbaren
 Ländereien und Höfe herangezogen, andere auch die Handwerker,
Schäfer, Hirten, Hausleute, Einlieger usw., indem sie die Kontribution
in fixierte und unfixierte teilten. Im Beginne des 18. Jahrhunderts, dann
später haben Königl. Kommissare die Umlage revidiert und ist z. B.
1718 festgestellt, was auf dem Land kontribuabel, was steuerfrei
sein sollte. Um die Steuerleistungen zu erhalten, wurde die Konservierung
 der vorhandenen und die Neubesetzung wüster Höfe durch die
Grundherrschaft durch Edikt von 1749 befohlen und hohe Strafe auf
Zuwiderhandlung gelegt.
Die Kontributionsanlage geschah nach Hufen, wie bei den alten
Schoßkatastern. Diese Hufen waren aber schon wegen der früheren
ganz verschiedenen Maßeinheiten von sehr verschiedener Größe.
Von den Kontributionen befreit waren die Königl. Domänen, die
Rittergüter, die Ländereien der Kirche, Stifte und Geistlichen, soweit
sie nicht ehemalige schoßbare Grundstücke umfaßten, ebenso waren
alle Kolonen (z. B. Spinner, Weber), die auf steuerfreien Ländereien
ansässig waren, gleichfalls befreit. Diese alte Steuerfreiheit wurde
durch Edikt von 1718 ausdrücklich bestätigt. Die Rittergüter zahlten
dann, wie oben erwähnt, Lehnspferdegelder.
Die Kontribution in der Altmark bestand Ende des 18. Jahrhunderts
 aus einer im Jahre 1748 fixierten, einer unfixierten Steuer
und den Beiträgen der Mediatstädte. Die erstere, die auch von Handwerkern,
 Kossäten usw. erhoben wurde, beruhte auf dem Kataster
von 1693, Sie wurde einmal nach der Aussaat nach 3 Klassen gemäß
der Bodengüte pro Scheffel mit 2, 3, 4 Pf. angesetzt, dann nach Hauptvieh,
 wobei 10 Schafe = einem Rind gerechnet wurden, gleichfalls
nach den 3 Klassen mit 4, 5 und 6 Pf.; ferner nach Feuerstellen,
3 Groschen von einem jeden Handwerker, Bauer und Kossäten; von der
Mastung pro Schwein 1*, Pf. und verschiedene andere Erhebungen,
Schäfer und Hirten zahlten für jedes Schaf, das sie selbst hielten, 1 Gr.,
für jedes Lamm 6 Pf. jährlich.
Mit der Kontribution zusammen wurden die Kriegsmetzgelder
vom Brot- und Schrotkorne erhoben, welche für die 4 Kreise der Altmark
 auch 1000 Tir. ausmachten.
In der Priegnitz wurde außer der ähnlich erhobenen fixierten
Kontribution eine unfixierte erhoben, 1799—1800 von dem Schäfer eines
Adligen 16 Gr., von einem Dorfschäfer 1 Tlr. 12 Gr., von einem
Schmied, Müller, Krüger 1 Tlr. Für den Havelländischen Kreis
wurde die fixierte Kontribution auf 5 Gr. für jeden Scheffel Aussaat der
pflichtigen Hufe angesetzt. Ein Kossätenhof hatte nach 4 Klassen
21, bis 4’) "Tr. zu entrichten, Der ganze Salzwedelsche Kreis zahlte
z. B. 1799: monatlich an Kontribution 2207 Tlr., Kavalleriegelder
36514 Tlr. (Bin Taler = 24 Groschen, ein Gr. = 12 Pf.)