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Von 205 Städten mit mehr als 10000 Einwohnern erhoben 1891/92
59 mehr als 200%, der Einkommensteuer, 15 mehr als 300%, ; von
421 kleineren Städten waren 141 genötigt, 200 % und mehr der Einkommensteuer
 zu erheben, 37 300%, und mehr ; von 967 Landgemeinden
97 über 200%, 23 über 300°%. Von den Grundsteuern beanspruchten
21 städtische und 107 ländliche Gemeinden über 200 %,, ebenso von
der Gebäudesteuer: 30 Städte, 61 ländliche Gemeinden,
Der Miquelschen Steuerreform von 1891 war es vorbehalten,
hierin Wandel zu schaffen. Danach sind die Ertragssteuern als Staatssteuern
 aufgehoben und völlig den‘ Gemeinden überwiesen, wodurch
ein sehr bedeutender Teil der Kommunalbedürfnisse gedeckt werden
kann. Außerdem hat man begonnen, durch indirekte Steuern Ergänzung
 zu schaffen, dadurch die Personalsteuern zu entlasten und sie
hauptsächlich dem Staate zu überlassen. Der durch die Ueberweisung
an den Staat bewirkte Ausfall wurde durch den Ausbau der Einkommensteuer
 und Ergänzung durch die Vermögenssteuer zu decken
gestrebt.
Das war unzweifelhaft ein ganz außerordentlicher Fortschritt im
Sinne der Wissenschaft, wie des praktischen Bedürfnisses.
In der schärferen Heranziehung der wohlhabenderen Klassen auf
direktem Wege ist man dadurch wieder ein gut Stück weiter gekommen.
Aber solange nicht durch Verminderung der indirekten Steuern auf
notwendige Lebensbedürfnisse der Arbeiterbevölkerung eine Entlastung
zuteil geworden ist, wird man von einer gerechten Steuerverteilung in
Deutschland nicht sprechen können. Dagegen sind die großen Steuergruppen
 der Ertrags-, Personal- und indirekten Steuern in ein wesentlich
besseres Verhältnis gesetzt und jeder Kategorie der angemessene Platz
zugewiesen. Die Aufhebung der Salzsteuer und der Lotterie, sowie
die Verwendung der Getreidezollerträge für einen gemeinnützigen
Zweck statt für die Staatskasse, solange man den Kornzoll nicht entbehren
 zu können meint, würden in Angriff zu nehmen und der Ausfall
durch eine schon früher von Miquel angestrebte Reform der Erbschaftssteuer.
 sowie durch Erhöhung der Getränkesteuern zu ersetzen sein.

8 99.
Statistik der preußischen Finanzen indenletzten beiden
‚Tahrhunderten.
Leopold Krug, Betrachtungen über den Nationalreichtum des preuß, Staates.
Berlin 1805. Bd. I und II.
N, F. W. Dieterici, Der Volkswohlstand im preuß. Staate. Berlin 1846.
Die statistischen Angaben über die ältere Zeit sind mit großer
Sorgfalt und detailliert von Riedel gemacht. Doch ist schon ausgeführt,
 daß immerhin manche Lücke vorhanden ist. Die Gesamtsummen
über die Ausgaben und Einnahmen des Staates, wie über deren Verwendung
 werden nur als ungefähre angesehen werden dürfen. Für
die ersten Dezennien des 19. Jahrhunderts finden sich Angaben bei
L. Krug, Dieterici und besonders J. G. Hoffmann in den oben
angegebenen Schriften. Seit 1850 bieten die Etats in der Gresetz-3ammlung
 das beste Material, welches aber nicht in der wünschenswerten
 Detaillierung vorliegt. Daher sind immer noch Fehlerquellen
vorhanden. Besonders sind bei Staatsbesitz und -betrieb nur Nettoangaben,
 für die Steuer dagegen Bruttoangaben gemacht, um die Ab-Yonrad,
 Grundriß der polit. Oekonomie. III. Teil. 4. Aufl.