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aus, so bleiben nur geringe Verschiebungen übrig. Sie sind es auch,
welche, wie wir sahen, jetzt wieder eine Ueberlastung der unteren
Klassen herbeiführen und weshalb es wünschenswert wäre, diese Summen
nicht der Steuerkasse zuzuführen, sondern sie zu einer Spezialverwendung
 im Interesse der Kreise, aus denen die Summen stammen, zu
benutzen, Im übrigen sind die Fortschritte im Sinne der Gerechtigkeit
 unverkennbar.
Ein klares Bild von der Entwicklung der ganzen Steuerlast kann
man aber nicht erhalten, wenn man nicht die Gemeindesteuern mit
heranzieht, und dafür fehlen uns die älteren Zahlen völlig; in der
Gegenwart aber sind sie in den verschiedenen Gegenden und Gemeinden
außerordentlich ungleich,
Wir haben noch auf der Tabelle S. 243 die beiden hauptsächlichsten
Kategorien der Ausgaben angeführt. Die Schulden beanspruchten
1850 erst 1,3 Mk. pro Kopf, jetzt 9,8 Mk. Durch sie sind die Ansprüche
 der Staatskasse in letzter Zeit so gewaltig gestiegen. Doch
3ahen wir, daß sie zum großen Teil zu wirtschaftlichen Anlagen verwendet
 werden, welche die Deckung in Preußen selbst überreichlich
übernehmen.
Der Bedarf des Militärfiskus ist von 1850—98 gleichfalls von
4,5 auf fast 11 Mk. gestiegen. Interessant ist es, dabei festzustellen,
laß schon Mitte des vorigen Jahrhunderts von der Bevölkerung noch
ine höhere bare Zahlung für Militärzwecke verlangt wurde als 1850,
obgleich damals die Naturalleistungen noch daneben weit größeren Umfang
 hatten als gegenwärtig.
Wenn wir die vier spezieller betrachteten Staaten vergleichen, so
ergeben sich pro Kopf der Bevölkerung 1903, resp. 1905:
N direkte Steuer indirekte Steuer sonst, Steuer
Das britische Reich 56,4 Mk. 20,16 Mk.
Frankreich 56,8 10,0
Jesterreich 31,88 9,28
Preußen inkl. der
Summen a. d, deutsche
Reich 243 685

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Es zeigt sich, daß Preußen bei weitem die geringsten Steuern zu
zahlen hat.

Kapitel V.
Sachsen und Bayern.

8 100.
Das Königreich Sachsen.

H. Wutike, Tabellen zu Vorträgen über sächsische Finanzgeschichte. 1897,
Ders., Die Einführung der Landakzise und der General-Konsumtionsakzise in
Sachsen. 1890.
v. Reden, Finanzstatistik I 2, Abteilung. Darmstadt 1856. »
Neumann, Zur Gemeindesteuer-Reform. Tübingen 1893.
Ad. Wagner, Finanzwissenschaft, 4. Teil. Spezielle Steuerlehre. Die deutsche
Besteuerung‘ des 19, Jahrhunderts. Leipzig 1901.
Finanzarchiv 1903, Bd. I. &amp;. Schanz, Die sächs. Steuerreform von 1902,
Dann die Gesetze selbst. ebenda.