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952 —-Es

 bleibt bei mangelnden Unterlagen für die unmittelbare Bewertung
des Kapitalvermögens der Veranlagungskommission überlassen, die Feststellung
 auf mittelbarem Wege zu treffen. Hierbei gewähren die
Deklarationen behufs Einkommensteuer die entsprechenden Anhalte,
wobei nach der ministeriellen Instruktion die Kapitalisierung mit 25
zugrunde gelegt wird.
Das Gesetz vom 3. Juli 1902 fügt zu den drei erwähnten direkten
Steuern noch als vierte die Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen
 nach dem Gesetze vom 1. Juli 1878 hinzu. Es bestimmt ferner,
daß, wenn die vollen Beträge dieser Steuern als nicht ausreichend erkannt
 werden, der Fehlbetrag lediglich durch Zuschläge zur HEinkommensteuer
 eingebracht werden soll.
Auch in Sachsen ist die Entwicklung mithin, den Zeitverhältnissen
entsprechend, dahin gegangen, mehr und mehr die HErtragssteuern
zurückzudrängen und die Personalsteuern an die Stelle zu setzen. Und
zwar ist dieses nicht nur bei den Staats-, sondern auch bei den Gemeindesteuern
 der Fall gewesen. Der Finanzminister erklärte aber am
Schlusse der Verhandlungen ausdrücklich, daß er das‘ bisherige Ergebnis
 noch nicht als ein völlig befriedigendes ansähe, vielmehr auf
dem eingeschlagenen Wege noch weiter vorgeschritten werden müsse.

Die Entwicklung des sächsischen Finanzwesens.
Einnahmen,
In Mill. Mk.)
ana

Grundsteuer
äjewerbesteuer
Personalsfeuer
Kinkommensteuer
Hausier-Gewerbesteuer
Stempelsteuer Ä
Erbschaftsteuer \ -
Fleischsteuer 28
Forsten und Domänen 54
Eisenbahnen 1
andere ord. Einnahmen
Summa: "“

8370
„

895
55

1905 pro Kopf

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12.0

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x 55,4

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330
343
837
23,92
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30,43
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„68 14,1 3,1
30,64 332 72
5,58 26 05
78257 1156 950

Ausgaben.

Königl. Haus .
Staatsschuld
Justiz .
Inneres , . ®
Kultus und Unterricht
Finanzen .
Sonstige ,

1905
8,55
11:80
3,70
16.40
20,25
8:68
11,70
Sümma: 105.58

Staatsschulden 1905: 1061,8 Mill. Mk.