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5000 Mk. Gesamteinnahme Herabsetzung um 3 Stufen stattfinden. War
bisher die Deklarationspflicht nur dann ausgesprochen, wenn der Steuerausschuß
 sie verlangte, was nur ausnahmsweise geschah, so ist sie
jetzt als Regel anzusehen, indem den Pflichtigen allgemein Formulare
zur Ausfüllung zugestellt werden und zu dieser Jeder bei Strafe verpflichtet
 ist. Als steuerpflichtig sind auch die Konsumvereine, jedoch
nicht die landwirtschaftlichen Rohstoffbezugsvereine und die genossenschaftlichen
 Volksbanken behandelt.
Von seiten der Kammer wollte man die Gelegenheit benutzen,
der modernen Mittelstandspolitik entsprechend bestimmten Kategorien
der Großbetriebe durch exzeptionelle Besteuerung das Leben möglichst
zu erschweren, wo nicht unmöglich zu machen. In betreff der Warenhäuser
 und Großmagazine setzte sie es durch, daß dieselben mit */,
bis 3% nach dem Geschäftsumsatze belastet werden, zu welchem
Zwecke die Vorlage der Geschäftsbücher verlangt werden kann. Auch
die Filialen werden nach der Zahl derselben progressiv besteuert. In
gleicher Weise sind die Großmühlen nach dem Vermahlungsquantum
mit progressiven Sätzen herangezogen und auch die großen Bierwirtachaften
 nach dem Quantum des verzapften Bieres, doch ist hier die
Progression mäßiger gehalten als bei den Mühlen.
Von Interesse ist die Kapitalrentensteuer, die 1848 ausgestaltet,
 durch Gesetz vom 31. Mai 1856 revidiert wurde. Sie betrifft
 Leihzinsen und Renten aller Art aus Darlehen, Wertpapieren;
Aktien usw.; sie begann bei einem Jahreszins von 40 Mk., ausnahmsweise
 bei dem Fehlen anderer Einnahmequellen erst bei 200 Mk.
Der Steuersatz stieg von 1%, %, auf 31, °% als Normalsatz, der bei
einer Rente von 1000 Mk. einsetzte. Witwen und Waisen hatten bei
mangelndem. sonstigen Einkommen bis 500 Mk. nur den halben Steuersatz
 zu zahlen. Dem Bezuge gegenüber stehende Schuldzinsen können
in Abzug gebracht werden.
Die Kapitalrentensteuer hat gleichfalls in der Hauptsache nach
dem Gesetz von 1899 ihren ‚alten Charakter bewahrt. Schuldzinsen
sind im allgemeinen nicht abzuziehen, steuerpflichtig ist wie bisher
nicht der Besitzer des Kapitals, sondern der Bezieher der Rente. Sie
beginnt jetzt erst mit 70 Mk.
Die Steuer beträgt bei einer Rente
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über 100000 Mk.

Bis. zu 2000 Mk. Rente kann die Hälfte der Steuer erlassen
werden. Als Grundlage für die Veranlagung dient wie schon vorher
die Deklaration, zu welcher jeder Pflichtige bei Geldstrafe verpflichtet
ist. Steuerhinterziehung kann bis zum 15fachen der Jahressteuer geahndet
 werden. .
Waren schon bei den beiden letzten Steuern Momente zu bemerken,
 welchen der‘ Charakter einer Personalsteuer anhaftete, wie
eine gewisse Progression, Berücksichtigung der Schulden usw., so ist
dieses in noch höherem Maße für das ganze System durch die Ein-Conrad,
 Grundriß der polit. Oekonomie. III Teil. 4. Aufl. )