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4, Aus dem Bestehen dieser verschiedenen Gemeinschaften ergibt
 sich die notwendige Folge, daß auch die etwaigen Ueberschüsse
der Vorjahre nicht gleichmäßig allen Bundesstaaten zugute kommen,
Es ist vielmehr zu unterscheiden, aus welcher Quelle die Ueberschüsse
stammen; Einnahmeüberschüsse der Brausteuer gebühren ausschließlich
den Staaten der Brausteuergemeinschaft; an Einnahmeüberschüssen der
Reichspostverwaltung hat Bayern keinen Anteil.
Aus demselben Grunde sind nicht alle Anleihen für die Rechnung
sämtlicher Staaten geschlossen worden, sondern Bayern ist an den zur
Bestreitung der Militärbedürfnisse, und ebenso (früher auch Württemberg)
 ist es an den für die Bedürfnisse der Post- und Telegraphenverwaltung
 aufgenommenen Anleihen unbeteiligt.
Die Reichsfinanzverwaltung betrifft nun die folgenden verschiedenen
Gebiete. Zunächst kommt das Reichsvermögen in betracht, wobei
vor allem der Reichskriegsschatz von 120 Mill. Mk. in Reichsgoldmünzen
 zu erwähnen ist, ferner die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen,
 welche in dem Frankfurter Frieden 1871 übernommen und
mit 260 Mill. Mk. bei der französischen Kriegsentschädigung in Anrechnung
 gebracht sind. Der Reichsinvalidenfonds, der 1873 aus
der Kriegsentschädigung mit 561 Mill. Mk. zur Entschädigung der
Invaliden zur Verfügung gestellt wurde, und Ende März 1903 noch
264,2 Mill. betrug. Außerdem verschiedene Fonds zum Bau von
Reichsfestungen, Reichseisenbahnen und eines Reichstagsgebäudes.
Dem Vermögen gegenüber stehen die Reichsschulden. Der
norddeutsche Bund hatte 1870 bereits 267 Mill. Anleihen aufgenommen,
die inzwischen bis auf 17,7 Mill. zurückgezahlt sind. 1877 beliefen
sich die Reichsanleihen nur auf 16,3 Mill., die 1887 auf 486,2 Mill,
1893 auf 1740,8 Mill. und 1904 auf 3023,5 Mill. gestiegen sind. Dazu
kommen noch 120 Mill. unverzinsliche Reichskassenscheine und ca.
80 Mill. verzinsliche Schatzanweisungen.
Die Ausstellung der Schuldverschreibungen und der Schatzanweisungen
 erfolgt durch die Reichsschuldenverwaltung, welche einstweilen
durch die preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden vertreten
wird. Die obere Leitung steht dem Reichskanzler zu. Die Aufsicht
führt die Reichsschuldenkommission, welche aus 6 Mitgliedern des
Bundesrats, 6 Mitgliedern des Reichstags und dem Chefpräsidenten der
preußischen Oberrechnungskammer besteht.
Durch Gesetz vom 31. April 1891 ist ein Reichsschuldbuch eingerichtet.
 Am 31. März 1900 waren 4115 Konten mit 304,5 Mill.
darin eingetragen.
Wie die Beschaffung der für die Reichszwecke notwendigen Mittel
geschieht, wurde bereits kurz angegeben. Die Grundlagen bilden die
Zölle. Hier ist es wohl am Platze, einen Blick auf die Entwicklung
des deutschen Zollgebietes zu werfen, welches bekanntlich den Reichsgedanken
 vorbereitete und bis in die ersten Dezennien des letzten
Jahrhunderts zurückgeht. .
Nachdem Nebenius in seiner berühmten Denkschrift der Wiener
Konferenz 1819 ausgesprochen hatte: „Kein deutscher Staat kann
außer Oesterreich sein Gebiet gegen überwiegende fremde Konkurrenz
schützen“, und seit Friedrich List die Bedeutung eines größeren
Zollgebietes in populärer Weise dem Volke auseinander gesetzt hatte,
wurde es in Deutschland immer mehr als eine Hauptaufgabe anerkannt,
erößere Zollverhände aus der großen Zahl der kleinen Länder zu