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gründen. Abgesehen von kleineren Zusammenschlüssen war die erste
feste Zollvereinigung die zwischen Bayern und Württemberg,
welche 1828 zustande kam. Noch in demselben Jahre schlossen sich,
wie schon 1819 Schwarzburg-Sondershausen, erst Hessen-Darmstadt,
 dann Dessau und Köthen an Preußen an. In
demselben Jahre kam der mitteldeutsche Handelsverein zwischen Sachsen,
 Kurhessen, Braunschweig, Oldenburg, den thüringischen
 Staaten, Bremen und Frankfurt a, M. zustande,
um dem preußischen Verbande ein Paroli zu bieten. Aber Preußen
zeigte sich nicht minder rührig. Schon 1829 gelang es ihm, mit dem süddeutschen
 Vereine einen Handelsvertrag zur Erleichterung des gegenseitigen
 Verkehres zu schließen, und 1831 trat Kurhessen dem
norddeutschen Zollbunde bei. Gelang es auch 1834 Hannover, einen
selbständigen Steuerverein mit Oldenburg zu schließen, so konnte
dieses doch die Entwicklung nicht aufhalten. Schon in demselben
Jahre wurde der große Zollverein gegründet durch eine Vereinigung
des Südens mit dem Norden, in dem 18 Staaten mit 7719 Quadratmeilen
 mit 23 Mill. Einwohnern verbunden waren. Aber noch fehlten
bedeutende Teile Deutschlands, die erst langsam zum Zutritt zu bewegen
 waren. 1835 bereits schlossen sich Baden und Nassau an,
1836 Frankfurt a. M., 1841 und 42 Braunschweig, Lippe und
Luxemburg, 1851 endlich Hannover und Oldenburg, 1867
wurden Schleswig-Holstein, 1868 Mecklenburg und Lübeck
in das Zollgebiet bezogen. 1888 endlich erfolgte der Zollanschluß
Hamburgs und Bremens, womit endlich das ganze Deutschland
innerhalb einer gemeinsamen Zollgrenze vereinigt war.
Von der Begründung des Zollvereines an ist die freihändlerische
Richtung mehr und mehr zum Durchbruch gelangt, welche 1873 den
Höhepunkt erreichte, indem unter anderem der letzte Ausfuhrzoll beseitigt
 wurde, nachdem die Durchfuhrzölle schon 1861 aufgehoben
worden waren. Die Tarifreform von 1879 brachte hierin einen völligen
 Umschwung, namentlich durch die Einführung der Getreidezölle,
die 1885 noch eine Erhöhung erfuhren. Das Jahr 1891 brachte mit
den neuen Zollverträgen wiederum eine gewisse Herabminderung der
Zollsätze. Durch die neuen Zollverträge sind für das Jahr 1906 wieder
bedeutende Erhöhungen eingetreten, namentlich sind die Getreidezölle
hinaufgesetzt. Ueber die Entwicklung der Zolleinnahmen geben wir
in der Berechnung der Bruttobeträge pro Kopf der Bevölkerung eine
TDahersicht -

[834—40: 2,14 Mk.
{841—50: 258 „
1851—60: 228 £
{861-—70: 207

1871— 80: 2,98 Mk.
1881— 90: 5,69
1891-— 95: 7,62
1896—1900: 8,87
1905 -  8’94

Nächst den Zöllen, welche für 1905—06 mit 536,2 Mill. angesetzt
sind, kommt für das Reich die Zuckersteuer besonders in Betracht.
Wir haben dieselbe früher bereits eingehender besprochen und können
deshalb verzichten, näher darauf einzugehen. Sie ist für das letzte
Jahr auf 130,1 Mill. veranschlagt.
Die gleichfalls das ganze Reich umfassende Salzsteuer bringt
52,2 Mill. Für dieselbe ist das Gesetz von 1867 maßgebend, welches
unter Beseitigung der bis dahin hestandenen Monopole ganz Deutschland
 hetraf.