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anzusetzen mit 40 Pfg. pro Kopf der Bevölkerung, das wären 24 Mill. im
Rechnungsjahre. Mehrforderungen müßten dann durch Anleihen, oder
richtiger durch neue Steuern aufgebracht werden. Die Schulden sind
in den letzten 25 Jahren um mehr als drei Milliarden gestiegen und
ganz besonders in der letzten Zeit. Die Fehlbeträge des Etats sind
offüziell- nach den Vorlagen für den Reichstag in den letzten Jahren
die folgenden gewesen:

1901: 80,9 Mill. Mk,
1902: 533
1903: 63,8 ,
1904: 561
1905: 78

Fortdauernd mußten laufende Ausgaben durch Anleihen gedeckt
werden, während außerdem für außerordentliche Zwecke alljährlich größere
Aufnahmen gemacht werden mußten, die, wie zu betonen ist, fast ganz
für nicht werbende Anlagen Verwendung fanden. Die nächste Zukunft
macht aber noch höhere Ansprüche an die Finanzen des Reiches,
namentlich für weitere Ausstattung des Heeres und der Marine, welche
von der Reichsregierung allein auf 100 Mill. berechnet sind: außerdem
für Verbesserung der Gehälter und Pensionen von Beamten, wozu etwa
25 Mill. Mk. erforderlich sein werden; zur Unterstützung des Reichsinvalidenfonds,
 der sich als unzureichend erwiesen hat und ohne Zuschüsse
 in ca. 10 Jahren aufgebraucht sein dürfte, weitere 11 Mill.
Die Schuldentilgung war bisher eine nicht ausreichend geregelte und
völlig unzureichende. In dem erwähnten Entwurf eines Gesetzes betreffend
 die Ordnung des Reichshaushaltes und die Tilgung der Reichsschuld
 wird daher in Vorschlag gebracht, daß von 1907 ab die
Tilgung alljährlich mindestens mit %, vom Hundert des Schuldbetrages
 durchgeführt werden soll. Die Bestimmung vom 28. März
1903, daß die Mehrerträge der Reichseinnahmen und Ueberweisungssteuern
 zur Schuldentilgung zu verwenden sind, soll dagegen aufgehoben
werden. Danach würden für die Schuldentilgung jährlich mindestens
21 Mill. erforderlich sein, so daß es sich fortan im ganzen um einen
Mehrbedarf von etwa 250 Mill. handeln würde, die zur Sanierung der
deutschen Finanzen erforderlich wären. Die Richtigkeit der Aufstellung
ist nicht bestritten und kann nicht bestritten werden.
In dem genannten Entwurfe sind nun zur Beschaffung jener Summe
folgende Steuerhöhungen resp. neue Steuern in Vorschlag gebracht.
Vor allem soll die Brausteuer in der norddeutschen Brausteuergemeinschaft
 auf die Höhe der süddeutschen Bierbesteuerung gebracht.
werden, was eine Steigerung auf das 2!/, fache in sich schlösse, während
die süddeutschen Staaten entsprechend größere Summen an das Reich
zu zahlen haben würden, als bisher. Elsaß-Lothringen würde dann
allmählich in die Gemeinschaft einbezogen werden. Die Erhebungsform
soll in den Grundzügen beibehalten werden, die Staffelung dagegen nach
dem Umfange des Betriebes eintreten, sowie das Verbot der Malzersatzstoffe
 nach dem Vorbilde Süddeutschlands zur Durchführung gelangen.
In der Kommission zur Durchberatung der Vorlage hat man sich zu
der vorgeschlagenen Erhöhung nicht in vollem Maße entschließen können,
dagegen die Staffelung noch wesentlich verschärft, um die Last womöglich
 ausschließlich den großen Brauereier zuzuschieben, was aber
schwerlich auf Annahme im Reichstage rechnen kann.
Nach dem früher Ausgeführten ist eine entsprechende Erhöhung