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der Biersteuer nur als wünschenswert, wo nicht notwendig anzuerkennen,
und die dadurch geforderte Mehreinnahme von 67 Mill. sicher nicht zu
hoch normiert. Selbstverständlich ist dabei die Voraussetzung, daß
dieser Betrag in der Hauptsache nicht von den Brauereien selbst getragen
 werden kann, sondern auf die Konsumenten in der Hauptsache
abgewälzt werden wird, Auch durch die Staffelung wird dieses schwerlich
 verhütet werden können, da gerade die großen Brauereien sich
leichter koalieren und den Preis bestimmen können, als die kleinen.
Schon aus diesem Grunde müßte in der Staffelung und der Begünstigung
 der kleinen Brauereien Maß gehalten werden. Nicht die Reichsregierung,
 wohl aber die Hauptparteien im Reichstage tragen Bedenken,
der großen Masse der biertrinkenden Bevölkerung eine solche neue
Bürde aufzulegen. Einmal, und dies ist berechtigt, solange nicht auch
der Branntwein einer höheren Besteuerung unterworfen ist, weil sonst
der Konsum von dem Bier auf den weit schädlicheren Branntwein
hinübergeleitet wird. Sicher nicht aus prinzipiellen Bedenken, sondern
allein aus Rücksicht auf die einflußreiche Partei der Agrarier, welche
sich gegen jede höhere Belastung des landwirtschaftlichen Gewerbes
sträubt, hat die Regierung es unterlassen, in ihrer Vorlage den Branntwein
 zu berücksichtigen, während, wie wir früher zeigten, derselbe in
Deutschland unverhältnismäßig wenig einbringt, die Steuer pro hl nur
halb so hoch ist wie in Rußland, Norwegen, den Ver. Staaten und
Holland, nur ein Drittel so hoch wie in dem britischen Reiche, und durch
eine Verdoppelung des Steuersatzes gegen 100 Mill. aufzubringen wären.
Dem Einwande, daß damit eine Ueberlastung der unteren Klassen
verbunden sein würde, könnte man, wie schon früher ausgeführt, durch
die sehr wünschenswerte Beseitigung der Salzsteuer und die Ueberweisung
eines erheblichen Teiles des Getreidezollertrages für die Witwen- und
Waisenversorgung, durch eine weitere Progression der Einkommensteuer
und Erhöhung der Erbschaftssteuer in den einzelnen Staaten, schließlich
durch eine Besteuerung des Weines zugunsten der städtischen Kommunen
in einer Weise entgegentreten, daß damit nur das gesamte Steuersystem
in Deutschland gebessert würde. Bei der unglücklichen Zusammensetzung
 unseres Reichstages ist allerdings an ein solches Vorgehen nicht
zu denken, vielmehr muß man darauf gefaßt sein, daß die beste Einnahmequelle,
 die Getränkesteuer wieder auch bei dieser Reform in
völlig unzureichender Weise zur Verwendung gelangt, so sehr dieses
auch aus sozialpolitischen Rücksichten zu bedauern ist.
Der Entwurf sucht in zweiter Linie aus dem Tabak gegen 28 Mill.
mehr herauszuziehen und außerdem noch durch eine besondere Zigarettensteuer
 (3 Mk pro 1000 Stück) 15 Mill. zu gewinnen. Es handelt sich
bei der ersteren nur um eine Erhöhung der bisherigen Steuersätze,
wobei die Rücksicht genommen ist, den Konsum der ärmeren Bevölkerung
 von Rauch-, Kau- und Schnupftabak nur sehr niedrig zu
belasten, den Nachdruck dagegen auf die schärfere Ausnutzung der
Genußmittel der begüterten Kreise in Zigarren und Zigaretten zu
Jegen, außerdem den inländischen Tabak möglichst schonend zu behandeln.
 Auch hier wird man sagen müssen, daß die Tendenz der
Reichsregierung wohl eine richtige ist, wenn auch bei diesem Gegenstande
 ein schärferes Vorgehen durchaus gerechtfertigt wäre, da eben
die Finanzlage dazu zwingt. Indessen scheint auch hier bei den Mitgliedern
 des Reichstages die Furcht vor der großen Masse der Wähler