19 Int. antersucht dieselben, wie weit er sie zur Befriedigung seiner Bedürf- nisse verwenden kann, und entdeckt er Eigenschaften in denselben, die sie hierfür geeignet machen, so bezeichnet er sie als brauchbar: die als brauchbar erkannten Gegenstände, die der Mensch für seine Zwecke zur Benutzung auswählt;- nennen, wir Güter... Aber der Begriff des Intes-ist"Im Laufe der wirtschaftlichen Entwicklung wesentlich er- weitert. Drei Arten von Gütern sind zu unterscheiden. 1. Vor allem kommt die £TöBE Zahl der Sach güterin Betracht, welche fortdauernd im wirtschaftlichen Leben Verwendung Anden. Es sind die Gegenstände zur Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses: Getreide, Fleisch usw; zum Schutze gegen die Witterungseinflüsse, wie Kleidungsstücke; zur Wohnungseinrichtung; dann Maschinen zur Unterstützung unserer Tätigkeit; zur Befriedigung der geistigen Bedürfnisse, wie Bücher, Bilder, Musikinstrumente usw. Ja, es gehören auch. Gegenstände eines aingebildeten- Wertes dazu, Amulette, Zaubermittel u. dgl. Daß all die zenännten Dinge „Güter“ sind, bedarf keiner weiteren Ausführung. 2. Die zweite Kategorie umfaßt die persönlichen Dienste, welche wirt- schaftlich als Gut anerkannt, geschätzt und v. Jezahlt werden. Das ist der Fall bei den Diensten eines Arztes, um unsere Gesundheit her- zustellen, dem Unterricht eines Lehrers zur Ausbildung der geistigen Kräfte, Bereicherung der Kenntnisse, Erhöhung der Leistungsfähigkeit eines Schülers, Es gehört dazu die Bemühung eines Advokaten, jemanden in seinem Rechte zu schützen, sagen wir einem Müller den Zufluß und die Benutzung des Wassers zu sichern, welches er zu seinem Betriebe yebraucht. Es ist vom wirtschaftlichen Standpunkte als ein Gut auch der Dienst aufzufassen und zu behandeln, den ein Dienstbote leistet Jurch das Reinigen der Kleider, die Bereitung des Mittagessens UuSW., um dem Herrn selbst die Arbeit zu ersparen, so daß er seine Tätigkeit ganz auf seine Berufsarbeit konzentrieren kann. Es ist die gleiche Leistung, wie wenn er den Arbeitgeber in seiner Berufstätigkeit un- miftelbar unterstützt, z.B. wenn er als Gehilfe dem Maler die Farben zusammenträgt und zur Mischung bereit hält. Da diese erwähnten Leistungen ihre wirtschaftliche Bedeutung, vorliegende Bedürfnisse zu „befriedigen, haben, werden sıe ebenso geschätzt und bezahlt wıe Sach- güter, und stehen deshalb prinzipiell auf dem gleichen Boden. 3. Ver- hältnisse-können gleichfalls den Charakter eines Gutes annehmen, was allerdings von Böhm-Bawerk und anderen bestritten wird. Aber \ein rechtliches Verhältnis, welches eine ökonomische Nutzung gewährt, gegen eine erhebliche Summe verkauft werden kann, also Kapitalswert, erlangt, muß doch wohl gleichfalls als ein Gut anerkannt werden, denn die Brauchbarkeit ist ebenso unverkennbar, wie die tatsächliche wirt- schaftliche Verwertung. Wie weit dadurch die ganze Volkswirtschaft vefördert wird, ist eine Sache für sich. Wenn einem Ingenieur die Erfindung einer neuen Maschine patentiert wird, oder einem Chemiker eine neue Methode, ein Färbemittel herzustellen, so wird ihnen damit die ökonomische Verwertung ihrer Erfindung garantiert, sie sind in der Lage, wenn die Brauchbarkeit allgemein anerkannt ist, ihr Patent zu verkaufen. Das Recht der alleinigen Verwertung gewährt einen desonderen ökonomischen Nutzen, wird hoch geschätzt und mit einem Kapitale bezahlt. Dies Rechtsverhältnis stellt sich als ein wirtschaft- liches Gut dar, wie ebenso der Ruf’ einer Firma, eines Kaufladens, die Praxis eines Advokaten, eines Arztes: Das befestigte Verhältnis zu EN: PP