20 schaftliche Naturgesetze aufstellen zu können und sah in der Auffindung derselben die Aufgabe der Wissenschaft. Das ist indes nicht richtig. Der Egoismus, wie er hier in Betracht kommt, ist offenbar aufzufassen als das Streben, in sich das Gefühl der Zufriedenheit herzustellen. Bei dem Eintreten des Gefühls des Hungers wird der Mensch all- gemein danach streben, durch Verschaffung von Nahrungsmitteln und Genuß derselben sich Befriedigung zu verschaffen. Aber die Art, wie er seinen Zweck zu erreichen sucht, wird je nach der Stufe der Kultur eine sehr verschiedene sein. Dieselben Triebe, der Selbst- erhaltungs- und der Geschlechtstrieb, die bei allen Menschen vor- handen sind, wirken bei den verschiedenen Individuen sehr ungleich. Der Neger, der Indianer geben sich denselben schrankenlos hin. Sie kennen keine andere Rücksicht, und werden ev. vor einem Morde nicht zurückschrecken, wenn sie sich dadurch das Gewünschte ver- schaffen können. Der Kulturmensch ist dazu im allgemeinen nicht fähig. Die Rücksicht auf den Nebenmenschen aus religiösem Grund- satze, aus Ehrgefühl, die zum Altruismus wird, wenn das Streben so weit geht, dem Andern Vorteile zuzuwenden, hindert ihn daran. Er würde durch eine solche Handlung sein Gewissen beschweren und trotz der Stillung des Hungers nicht zum Gefühl der Befriedigung gelangen. Je höher die Stufe ist, auf der er steht, um so mehr ist er gewöhnt, seine Triebe zu beherrschen, und wird bei demselben Anlaß zu ganz anderen Handlungen getrieben wie der Naturmensch. Mit anderen Worten: Die Art des Selbstinteresses ist eine durchaus andere geworden. Es wirken eine Menge anderer Motive auch bei rein wirtschaftlicher Tätigkeit mit. Dieselben Triebe veranlassen sehr ungleiche Handlungen. Die letzteren beruhen daher nicht auf einfachen Naturgesetzen, wie es die alte Schule annahm, die sie überall als gleich annahm; sondern jedes Volk, jede Zeit, jede Kulturstufe weist andere Handlungen der Menschen auf, die durch dieselben wirtschaftlichen Ursachen hervor- gerufen sind. Daher können einzelne wirtschaftliche Erscheinungen nur auf Grund der genauen Kenntnis der vorliegenden Zustände be- urteilt werden. Was für Wirkungen einzelne wirtschaftliche Ver- änderungen herbeiführen werden, läßt sich nur in wenigen einfachen Fällen aprioristisch vorherbestimmen, und nur unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse. Aus dem Gesagten geht hervor, daß auch die Lehren unserer Wissenschaft nur für eine bestimmte Kulturstufe maßgebend sein können. Wir untersuchen die Verhältnisse, die vor uns liegen, und gewinnen auf Grund der Erfahrung gewisse Auffassungen, stellen den Zusammenhang von Ursache und Wirkung fest, wie er sich aus unserer Beobachtung ergibt. Unser Urteil über wirtschaftliche Vor- gänge komplizierterer Art wird daher stets das Ergebnis. unserer Zeit sein und für andere Zeiten nichtmehr. die.volle Gültigkeit--haben. Die Gegenwart für unsere Zwecke richtig zu beurteilen, hilft uns vor allem die Statistik, dann das Staats- und Verwaltungsrecht. Zu über- sehen, wie die Verhältnisse geworden sind, lehrt uns die Geschichte. Diese Wissenszweige sind die Grundlage unserer Wissenschaft. Es hat die Philosophie, vor allem die Psychologie hinzuzutreten, um uns die Eigentümlichkeiten des Menschen klar zu legen und Schlüsse auf seine Handlungsweise zu ermöglichen. Wenn aber die Berliner sog. „historische Schule“ glaubt, allein auf dem historischen Wege eine neue nationalökonomische Wissenschaft Schaffen zu können, so erscheint uns das zu weit gegangen. Unsere Historische Schnle.