219 — richtung ohnehin den Vorteil der Notenemission für die Banken be- deutend beschränkt. Ebenso fiel aber der volkswirtschaftliche Nutzen der Notenemission fort, sich dem Bedarf an Umlaufsmitteln anzu- Schließen. Für die Noten mußten Papiere deponiert werden, die der Bank 4—5 %, liefern; standen sie über pari, so erhielten sie doch nur 96% des Nominalbetrages und bei der Rückzahlung nur den Nominalbetrag ausgezahlt. Bei dem hohen Zinsfuß, der namentlich noch im Westen Amerikas herrscht, wurde dadurch den Banken ein großer Zinsverlust zugemutet, der sie auf eine erweiterte Noten- emission verzichten ließ, Dieselbe ist deshalb überhaupt eine sehr geringe und bei der Geldbedürftigkeit des Landes unzweifelhaft un- zulänglich geblieben. Der Notenumlauf ging mehr und mehr zurück und betrug in den neunziger Jahren noch nicht 200 Millionen Dollar gegenüber 300 Millionen in den siebziger und Anfang der achtziger Jahre. 1902 hob er sich wieder auf 358 Millionen Dollar. Die New-Yorker Banken hatten 1904 bei einem Metallvorrat von 229 Millionen Dollar nur 77,5, 1906: bei 184,8 78,6 Millionen Dollar in Noten zur Verfügung, 39,9 und 49,7 Millionen im Umlauf. Die Depositen beliefen sich aber auf 1118 Millionen Dollar i. J. 1904, und 1024 Millionen i. J. 1906. Der Schwerpunkt liegt dort in dem Depositenverkehr. Zu bemerken ist noch, daß die Notenbanken oder sogenannten Nationalbanken in Amerika unter der Aufsicht besonderer Staats- kontrolleure stehen. Das beschriebene Banknotenwesen in den Verein. Staaten ge- nügte, wie sehr allgemein anerkannt, dem Verkehre des großen Landes in keiner Weise. Besonders konnte es, wie angedeutet, zur Milderung wirtschaftlicher Krisen durch Erweiterung des Kredites an die Geschäftswelt nicht genügend beitragen, wie das in den haupt- sächlichsten europäischen Ländern mit großen Zentralnotenbanken der Fall war. So hat auch der Ausbruch des Krieges 1914 selbst in den unmittelbar beteiligten Ländern keine solche Geld- und Kreditkrisis herbeigeführt als in der Union. Auf Grund von Studien in Europa ist deshalb schon seit mehreren Jahren dort an einem neuen Bank- gesetzentwurf gearbeitet. Aber erst am 23. Dezember 1913 ist ein solches Gesetz?) zur Annahme gelangt, das demnächst der praktischen Einführung harrt. Die hauptsächlichste Aenderung durch das neue Gesetz Negt darin, daß gegenüber der bisherigen Dezentralisation durch 7500 Na- tionalbanken, die das Recht einer Notenemission hatten, in 12 Di- strikten, in die die Union eingeteilt wird, je eine „Federal-Reserve- Bank“ errichtet wird und diese 12 Banken eine Spitze in Washington erhalten, wodurch eine Zentralisation angebahnt wird. Jede der bis- herigen Nationalbanken muß sich mit 6°% ihres Eigenkapitals und ihrer Reserven an der in ihrem Distrikt liegenden F.-R.-Bank be- teiligen, während Staats-Banken der einzelnen Staaten und Trustbank- gesellschaften in gleicher Weise die Mitgliedschaft erlangen können. Im Allgemeinen dürfen die F.-R.-B. nur mit ihren Mitgliedsbanken Geschäfte machen. Diese beschränken sich auf die Annahme von Depositen, Giroverkehr, Notenausgabe, Diskontierung von Wechseln 1) Jastrow u. J. Bendix, Die amerikanische Bankreform. Jahrb. f. Nat.-Oek. (914, Bd. 103, S. 599,