285 — zu erschweren. Das Wesen derselben besteht darin, daß die vereinigten Unternehmungen sich einen gemeinsamen Vorstand — trustee — wählen, der nach den vereinbarten Richtungen die Geschäftsleitung für alle übernimmt, was vielfach zu einer völligen Aufgabe der Selb- ständigkeit der einzelnen Unternehmungen geführt hat, so daß, wie erwähnt, der Shugartrust eine Anzahl kleiner Raffinerien gegen ent- sprechende Entschädigung einfach zum Stillstand brachte und dafür die Zentralanstalten vergrößerte, während die exproprlierten Unter- nehmer weiter an dem Gesamtertrage partizipierten. Unter dem Druck der gesetzlichen Maßregeln haben die Vereinigungen in Amerika abge- sehen von den Fusionen noch zu einer anderen Form, nämlich der Holding Company oder Kontrollgeseilschaft geführt, die mehr und mehr die alte Trustform ersetzt hat, während der Name beibehalten ist. Das Wesen der Kontrollgesellschaften besteht darin, daß sie die Mehrzahl der Aktien der konkurrierenden Unternehmungen aufkaufen und damit die Herrschaft über dieselben gewinnen, während diese als Einzelunter- nehmungen bestehen bleiben. Sie sind schon früher vereinzelt vor- gekommen, haben aber eine höhere Bedeutung erst seit den neunziger Jahren gewonnen. Auch der größte und am allgemeinsten bekannte Trust, die Standard-Oil-Company of New Jersey hat diese Form ange- nommen. Begünstigt wird diese Entwicklung dadurch, daß in Amerika die Aktiengesellschaften. viel verbreiteter sind und die ganz großen Unternehmungen eine höhere Bedeutung gewonnen haben als in Europa; außerdem durch die noch zu besprechende Gesetzgebung. Die Wirkung der Kartelle ist bald in extremer Weise als nütz- Die volkswirt lich, bald als schädlich hingestellt. Bald sind die weitgehendsten Wirkung. Hoffnungen daraufgebaut (Brentano), bald die größten Befürchtungen daran geknüpft, beides scheint uns wesentlich zu weit gegangen zu sein. Nur in den Ver. Staaten hat die Entwicklung einen bedrohlichen Charakter angenommen. Der Bedeutung der Kartelle sind gewisse Grenzen gezogen, die besonders in Deutschland noch als sehr enge zu bezeichnen sind. Zur Bildung eines Kartells, das eine nachhaltige Wirkung erzielen soll, ist vor allem nötig, daß der größte Teil der in Betracht kommenden Unternehmungen der Vereinigung beitritt, da sonst unmöglich ein tiefgreifender Einfluß zu erwarten ist. Tun sich nur einige Kohlenbergwerke zusammen, so werden sie eine Beherrschung der Preise nicht erreichen können; ob sie ihre Produktion einschränken oder nicht, bleibt für die Gesamtheit bedeutungslos, es kann durch die anderen Unternehmungen leicht ausgeglichen werden. Diese Voraussetzung wird aber nur erreicht werden, wenn die Zahl der betreffenden Etablissements verhältnismäßig klein ist, was wieder- um nur da der Fall sein wird, wo der Großbetrieb vorherrscht. Danach erscheinen von vornherein alle Erwartungen als übertrieben, welche von der Kartellierung eine allgemeine Beherrschung der wirt- schaftlichen Produktion im Marxschen Sinne befürchten und ebenso eine allgemeine gedeihliche Regelung der Preise und Löhne unter Be- seitigung aller störenden Kämpfe erhoffen. Solange der Klein- und Mittelbetrieb noch immer eine höhere Bedeutung hat als der Groß- betrieb, wie das auf dem europäischen Kontinente der Fall ist und noch in absehbarer Zeit bleiben wird, erscheint all dergleichen aus- geschlossen. Dazu kommt, daß doch innerhalb der Großindustrie zu viel Interessen individueller, wie lokaler Natur zur Geltung kommen, um nicht auch da die Kartellierung zu erschweren und die durchge- Voraus- jetzungen der Kartelle.