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schaftliche Naturgesetze aufstellen zu können und sah in der Auffindung
derselben die Aufgabe der Wissenschaft. Das ist indes nicht richtig.
Der Egoismus, wie er hier in Betracht kommt, ist offenbar aufzufassen
als das Streben, in sich das Gefühl der Zufriedenheit herzustellen.
Bei dem Eintreten des Gefühls des Hungers wird der Mensch all-
gemein danach streben, durch Verschaffung von Nahrungsmitteln und
Genuß derselben sich Befriedigung zu verschaffen. Aber die Art,
wie er seinen Zweck zu erreichen sucht, wird je nach der Stufe der
Kultur eine sehr verschiedene sein. Dieselben Triebe, der Selbst-
erhaltungs- und der Geschlechtstrieb, die bei allen Menschen vor-
handen sind, wirken bei den verschiedenen Individuen sehr ungleich.
Der Neger, der Indianer geben sich denselben schrankenlos hin. Sie
kennen keine andere Rücksicht, und werden ev. vor einem Morde
nicht zurückschrecken, wenn sie sich dadurch das Gewünschte ver-
schaffen können. Der Kulturmensch ist dazu im allgemeinen nicht
fähig. Die Rücksicht auf den Nebenmenschen aus religiösem Grund-
satze, aus Ehrgefühl, die zum Altruismus wird, wenn das Streben
so weit geht, dem Andern Vorteile zuzuwenden, hindert ihn daran. Er
würde durch eine solche Handlung sein Gewissen beschweren und trotz
der Stillung des Hungers nicht zum Gefühl der Befriedigung gelangen.
Je höher die Stufe ist, auf der er steht, um so mehr ist er gewöhnt,
seine Triebe zu beherrschen, und wird bei demselben Anlaß zu ganz
anderen Handlungen getrieben wie der Naturmensch. Mit anderen
Worten: Die Art des Selbstinteresses ist eine durchaus andere geworden.
Es wirken eine Menge anderer Motive auch bei rein wirtschaftlicher
Tätigkeit mit. Dieselben Triebe veranlassen sehr ungleiche Handlungen.
Die letzteren beruhen daher nicht auf einfachen Naturgesetzen, wie es
die alte Schule annahm, die sie überall als gleich annahm; sondern
jedes Volk, jede Zeit, jede Kulturstufe weist andere Handlungen der
Menschen auf, die durch dieselben wirtschaftlichen Ursachen hervor-
gerufen sind. Daher können einzelne wirtschaftliche Erscheinungen
nur auf Grund der genauen Kenntnis der vorliegenden Zustände be-
urteilt werden. Was für Wirkungen einzelne wirtschaftliche Ver-
änderungen herbeiführen werden, läßt sich nur in wenigen einfachen
Fällen aprioristisch vorherbestimmen, und nur unter Berücksichtigung
der gegebenen Verhältnisse. Aus dem Gesagten geht hervor, daß auch
die Lehren unserer Wissenschaft nur für eine bestimmte Kulturstufe
maßgebend sein können. Wir untersuchen die Verhältnisse, die vor uns
liegen, und gewinnen auf Grund der Erfahrung gewisse Auffassungen,
stellen den Zusammenhang von Ursache und Wirkung fest, wie er sich
aus unserer Beobachtung ergibt. Unser Urteil über wirtschaftliche Vor-
gänge komplizierterer Art wird daher stets das Ergebnis. unserer Zeit
sein und für andere Zeiten nichtmehr. die.volle Gültigkeit--haben. Die
Gegenwart für unsere Zwecke richtig zu beurteilen, hilft uns vor
allem die Statistik, dann das Staats- und Verwaltungsrecht. Zu über-
sehen, wie die Verhältnisse geworden sind, lehrt uns die Geschichte.
Diese Wissenszweige sind die Grundlage unserer Wissenschaft. Es
hat die Philosophie, vor allem die Psychologie hinzuzutreten, um uns
die Eigentümlichkeiten des Menschen klar zu legen und Schlüsse auf
seine Handlungsweise zu ermöglichen.

Wenn aber die Berliner sog. „historische Schule“ glaubt, allein auf
dem historischen Wege eine neue nationalökonomische Wissenschaft
Schaffen zu können, so erscheint uns das zu weit gegangen. Unsere

Historische
Schnle.