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ist indem 8 904 eine sehr bedeutsame prinzipielle Aenderung der bis-
herigen Auffassung des Eigentumsrechts zu konstatieren. Es heißt
darin: „Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung
eines Anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur
Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig, und der drohende
Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer ent-
stehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist. Der Eigentümer kann
Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen.“ Der Eigentümer
eines Hauses muß sich hiernach gefallen lassen, daß sein Haus nieder-
gerissen wird, wenn dieses nötig ist, um ein bedenkliches Weitergreifen
aines Brandes zu verhüten. Der Besitzer eines Kahnes darf es nicht
verhindern, daß Jemand denselben benutzt, um damit einem Menschen
das Leben zu retten, auch wenn die Gefahr vorliegt, daß das Boot
dabei zugrunde geht. Hiermit korrespondieren die 88 226 und 826,
welche dem Eigentümer verbieten, das Eigentumsrecht zur Schikane
seiner Mitmenschen auszuüben, also die Anderen zu schädigen ohne einen
eigentlichen Nutzen dabei zu haben, oder unter Verletzung der guten
Sitte. Auch die privatrechtlichen Beschränkungen des Nachbarrechtes
8 906 und die weiteren Paragraphen verfolgen den gleichen Zweck.

Es ergibt sich aus dem Angeführten, daß man das Eigentum
immer mehr als ein soziales und nicht rein individualistisches auffaßt,
trotz der Anerkennung des Privateigentums; daß die Gesellschaft auch
ein Recht an dem Eigentum des Einzelnen besitzt und Jedem aus
seinem KEigventumsrecht Pflichten der Gesamtheit gegenüber auferlegt.

Deutsches
vürgerliches
Jesetzbuch,

$ 20. .
Der Tausch.
Erst bei Entwicklung des Tausches kann. überhaupt, von Volks- Ausdehnung
wirtschaft die Rede sein. Die Möglichkeit des Tausches ist die Grund- EEE ER
(Age der Arbeitsteilung, und beide gehen in ihrer Entwicklung Hand
ın Hand. Auf primitiver Stufe der Kultur findet der Tausch vielfach
in der Form der Schenkung unter Erwartung eines Gegengeschenks,
dann als „stiller Handel“ statt, indem die angebotene Ware an einen
bestimmten Ort und später die Gegengabe an denselben gelegt wird.

Der Tausch ist schon ganz früh sehr ausgedehnt. Gegenstände
des Gebrauchs stammen nachweislich bei primitiven Völkern oft aus
yanz entlegenen Gegenden (Somlo a. a. 0.); es sind im allgemeinen
Gegenstand des Tausches nicht Befriedigungsmittel des laufenden Be-
darfes, sondern Luxusgegenstände, so jetzt noch bei den Negerstämmen
Perlen, bunte Zeuge, di& zum Schmuck dienen, aber nicht zur Läg-
lichen Kleidung, Dann erfolgt der Austausch von Waffen und sonstigen
Ausrüstungsgegenständen. Erst im Laufe der Zeit ergreift der Tausch
auch die wirtschaftlichen Grundlagen, den täglichen Bedarf, ferner Roh-
stoffe und Halbfabrikate, nicht nur die fertigen Waren, Mit dem Fort-
schreiten der Kultur, der Ausbildung der Volkswirtschaft, der Steige-
rung der Lebensansprüche muß jeder Gegenstand eine immer größere
Umformung erfahren, bis er für den Konsum reif ist. Er wandert
deshalb durch eine große Zahl von Händen, bevor er zu den Konsu-
menten gelangt. Der Tausch tritt damit nicht nur als Schluß der
Kette wirtschaftlicher Tätigkeiten auf, sondern auch als Mittelglied des
Produktionsprozesses: und je mehr die Arbeitsteilung durchgeführt ist,