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gemeine Tauschmittel umzusetzen und damit Vorsorge für die Zukunft
zu treffen. Schließlich dient der Gegenstand noch als Leihmittel
indem dem Schuldner damit die Möglichkeit gegeben ist, Rich” die:
jenigen Gegenstände zu verschaffen, deren er bedarf, auch wenn der
Darleiher ihm diese selbst nicht verabfolgen kann.

Ein Gut, welches diese vier Funktionen tatsächlich übernimmt, ist
volkswirtschaftlich als Geld anzusehen,“ Und wir sahen, daß, Schon
bevor der Staat derärtig entwickelt ist, daß er in das wirtschaftliche
Leben intensiv eingreift, sich in der erwähnten Weise das Geld aus-
bildete. Wo indes ein Staat im modernen Sinne vorhanden ist, wird
Geld nur durch einen Gesetzesakt geschaffen, indem das allgemeine
Tauschmittel zum setzlichen Zahlungsmittel erklärt wird.
Jeder muß sich die Milsung einer Schuld mit d: sem Gegenstande ge-
fallen lassen und kann mit demselben seine Schulden tilgen; vor allem
können damit alle Zahlungen an den Staat, wie Steuern usw., an alle
seine Kassen geleistet werden. Sie sind zur Annahme verpflichtet.
Erst durch die gesetzgeberische Sanktion erhält der Gegenstand die
Eigenschaft, die ihn für die erwähnten Funktionen völlig geeignet
macht. Die Staatsgewalt ist erfahrungsgemäß dadurch auch in der
Lage, Gegenstände in Geld zu verwandeln, welche durch ihre sonstigen
Eigenschaften sich in keiner Weise dazu eignen, weil ihnen der Kigen-
wert fehlt. Es hat Ledergeld gegeben, noch gegenwärtig gibt es
Papiergeld. Die staatliche Verfügung kann unter Umständen dem
Zettel die Eigenschaft verleihen, die ihn zum allgemeinen Tausch-
mittel geeignet macht. Er wird willig von Jedem genommen, er hat
die allgemeine Absatzfähigkeit erlangt, welche, wie wir sahen, die
Voraussetzung für ein allgemeines Tauschmittel bildet. Doch zeigt
die Erfahrung, daß die Macht des Staates in dieser Beziehung eine
beschränkte ist, und er nicht beliebig schalten kann. Wenn Knapp
in seinem oben angeführten in vieler Hinsicht sehr lehrreichen Buche
den Begriff des Geldes allein darauf basieren will, ob der Gegen-
stand von Staatskassen als Zahlung angenommen wird oder nicht,
so will uns das willkürlich und der wirtschaftlichen Eigentümlichkeit
nicht entsprechend erscheinen. Knapp macht damit die Noten einer
Privatbank vielfach zu Geld, was sie weder dem Sprachgebrauche
nach noch ihrer Bedeutung im Wirtschaftsleben entsprechend gegen-
über dem gesetzlichen Zahlungsmittel sind, vielmehr nur Geldsurrogat,
indem sie den Schecks näher stehen als dem Metallgelde. Er stellt
die Unterscheidung auf in „valutarisches“ Geld, welches dem Publi-
kum bei Zahlungen des Staates aufgedrängt wird, und „akzessorisches“,
wo dieses nicht geschieht, obwohl es ev. gesetzliches Zahlungsmittel
ist, wie unser alter Taler, den wir allerdings für ebensolches Geld
halten, da er gesetzliches Zahlungsmittel war, wie die Krone. Knapp
macht die Praxis der Zahlungsleistung des Staates zur Grundlage des
Begriffs und nimmt ihm damit jede Festigkeit und klare Bestimm-
barkeit. Wir vermögen daher einen Fortschritt in seiner Definition
nicht zu sehen.

Um höheren Ansprüchen zu genügen, muß das Geld dienende Anforderungen
Gut Folgende Eigenschaften haben: : 1. allgemein N NEIEATERN Wert Te. 5 de 000
sitzen, denn nür ein Gut; gas überall Seschätzt wird, kann nach dem
vorher Gesagten überhaupt als Tauschmittel dienen. 2. in einem
kleinen Volumen, infolge. großer Seltenheit einen hohen. Wert repräsen-
tieren, um auch für entfernte Gegehäden” als Zahlungsmittel dienen zu