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Hildebrand.

Zeit der Karolinger beginnt und bis in das 15. Jahrhundert reicht.
2, Die Periode des staatlich gebundenen Verkehrs (beginnende Volks-
wirtschaft) vom 15.—18, Jahrhundert, in der die Bildung der Terri-
torialfürstentümer vor sich geht, welche städtische und ländliche Wirt-
schaftsgebiete zusammenfassen. Sie ist das merkantilistische Zeitalter
der staatlichen Regelung des Wirtschaftslebens. 3. Die Periode des
freien Verkehrs (entwickelte Volkswirtschaft, Kapitalismus) in der
neueren Zeit, in der das Kapital immer mehr bestimmend für die Art
der Bedürfnisbefriedigung wird. Die Einteilung dürfte in der Hauptsache
nur für die Entwicklung der deutschen Verhältnisse maßgebend sein.

Tiefergreifend und charakteristischer scheint uns die ältere Ein-
teilung Bruno Hildebrands zu sein, in Natural-, Geld- und Kredit-
wirtschaft, je nachdem der allgemeine Umsatz sich auf dem Wege des
Naturaltausches oder durch Geld oder in der Hauptsache auf Grund
des Kredites vollzieht. Lamprecht hat dann die ersten beiden
Epochen noch je in eine sozialistische und individualistische scheiden
wollen. Wohl lassen sich auch hier nicht scharfe Grenzen zwischen den
einzelnen Phasen ziehen; der Uebergang ist, wie allgemein in der Volks-
wirtschaft, ein sehr allmählicher. Es bürgert sich bereits das Geld
auch da ein, wo noch im ganzen die primitivste Stufe vorliegt, der Tausch
selbst gegenüber dem Eigenverbrauch nur eine Ausnahme bildet, und
schon sind vereinzelte Kreditoperationen nachweisbar, die aber nur
dem Konsumtionskredite angehören. Naturalumsatz und noch mehr
Naturalleistungen für gewährte Dienste sind bis in das 19. Jahrhundert
hinein zu beobachten, wo schon die dritte Periode beginnt.) Aber
doch ist in den einzelnen Zeiten eine bestimmte Art des Umsatzes
für den ganzen Verkehr hauptsächlich maßgebend und prägt der Zeit
ihren Stempel auf. Zur Zeit Homers, wie bis zum 11. Jahrhundert
auf deutschem Boden, liegt Naturalwirtschaft vor; und auch gegen-
wärtig im Innern Afrikas, Australiens usw., auch wenn sich dort
bereits das Geld vereinzelt in Anwendung findet. Seit Solon zur
klassischen Zeit, seit den Kreuzzügen im Mittelalter beginnt die Ein-
bürgerung des Geldes, In der Perikleischen Zeit, wie in dem
15. Jahrhundert ist die Geldwirtschaft die unbedingt herrschende,
während in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in England, in
der Mitte des 19. erst in Deutschland die Kreditwirtschaft mit all
ihren Eigentümlichkeiten zum Durchbruch gelangte. Man wird aller-
dings einräumen müssen, daß die dritte Phase in ebenso hohem Maße
durch die Erfindungen und die wachsende Bedeutung des Kapitals
im wirtschaftlichen Leben ihr eigentümliches Gepräge erhält, wie
durch die allgemeine Anwendung des Kredites. Wir schließen uns
jedoch im Folgenden der Hildebrandschen Einteilung an.

1) Laut Staatsrechnung des Kantons Zürich vom Jahre 1803 wurde damals der
Zehnte noch fast ausschließlich in Naturalien entrichtet; die Grund-, Boden- und
Erblehnzinse nur zum kleinen Teil in Geld. Noch 1842 betrug der Gesamtertrag
an Grundzinsen 50042 alte Franken, davon wurden aber nur 5036 Fr. in Geld, der
Rest in Naturalien geliefert. Dieser Zusammensetzung der Einnuhmen entsprach
lie der Gehälter. Die beiden Bürgermeister des Kantons erhielten nur je %00 alte
Franken Gehalt, aber 25 Mutt Kernen und 25 Eimer Wein. Der Oberrichter 520
alte Franken und 20 Mutt Kernen und 20 Eimer Wein, Die Geistlichkeit des
Kantons wurde zum größeren Teile in Naturalien be oldet.

„Monatsschrift für christl. Sozialreform in der Schweiz. 1909, Maiheft,“