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Gebiete der photographischen und wissenschaftlichen Präparate ist
häufig der Ruf einer Firma ausschlaggebend, welcher für eine un-
bedingte Reinheit der Fabrikate bürgt, und ihr daher Monopol-
preise gestattet. Dasselbe ist von den Uhrenfabriken in Glashütte
in Sachsen zu sagen, die dafür bekannt sind, daß sie nur unbedingt
korrekt gehende Uhren abgeben.

Die Preise des Detailhandels können dem Engrospreise nicht
yenau, sondern nur abgeschwächt folgen, da die Generalunkosten sich
gleich bleiben. Der Kolonialwarenhändler hat die Miete für den
Laden, die Heizung und Beleuchtung, das Gehalt der Gehilfen, die
Zinsen des Betriebskapitals, den Prozentsatz für Geschäftsverluste zu
tragen, gleichviel ob die Preise der Waren hoch oder niedrig sind.
Um sie zu decken, muß er den gleichen Betrag, bei niedrigen Preisen
also einen höheren Prozentsatz der Warenpreise zur Einkaufssumme
hinzuschlagen, wodurch die Detailpreise die Schwankungen der Engros-
preise nur vermindert aufweisen und sich gleichmäßiger gestalten.

Besondere Veranlassungen, wie Maß- und Münzveränderungen,
neue Zölle und sonstige indirekte Steuern, bewirken auffallende Preis-
modifikationen. Je weiter Produzenten und Konsumenten getrennt
sind, je öfter der Gegenstand von Hand zu Hand geht, um so weniger
sind die Herstellungskosten maßgebend für den Preis, der vielmehr
durch die Spekulation beeinflußt wird.

Die Preisveränderung schließt sich nach allem nicht der Ver-
schiebung von Angebot und Nachfrage und auch nicht den Verände-
rungen in den Produktionskosten usw. unbedingt an, sondern wird
durch die mannigfaltigsten Umstände beeinflußt. Das Endergebnis
hängt davon ab, welcher Teil das Uebergewicht hat, die Preisregu-
lierung ist in ausgedehntem Maße eine Machtfrage.

Die mehrfach aufgeworfene Frage, welcher Preis als der gerechte,
welcher als ungerecht anzusehen sei, scheint uns privat-, nicht volks-
wirtschaftlich gefaßt zu sein. In dem großen Weltverkehr tritt das
subjektive Moment willkürlicher Einwirkung u. A. n. fast völlig in den
Hintergrund. Eine Ausnahme davon machen staatliche Eingriffe, wie
Schutzzölle usw. im eigenen Lande, So wenig man von der Unge-
rechtigkeit des Eintritts einer Epidemie, eines Erdbebens, eines Hagels
dder Nachtfrostes sprechen kann, so wenig liegt Ungerechtigkeit vor,
wenn günstige oder ungünstige Konjunkturen eintreten, infolge neuer
Erfindungen Handwerker brotlos werden oder die Landwirte unter
einem allgemeinen Rückgang der Getreidepreise leiden. Es kann nur
von Härten gesprochen werden, die zu mildern unter Umständen
die Aufgabe der Staatsgewalt sein kann.

‚In dem einzelnen Falle kann dagegen natürlich ein geforderter
Preis unberechtigt, ein bezahlter Lohn ungerecht sein. Hier haben
wir die Abweichungen des Spezialpreises vom volkswirtschaftlichen
Wert. Der erstere kann ungerecht sein, nicht aber der letztere, mit
lem der allgemeine Durchschnittspreis zusammenfällt. . .

Als wünschenswert wird der Preis zu bezeichnen sein, bei
dem jede den Verhältnissen richtig angepaßte Arbeit ihren ange-
messenen Lohn findet. Was dabei als angemessen anzusehen ist,
hängt von der Kulturstufe, der Lebensgewohnheit des Volkes, wie
der Gesellschaftsklasse ab, die in Betracht kommen. Nicht jede Ar-
beit verdient ihren Lohn, sondern nur die, welche entsprechend wirt-
schaftliche Werte erzeugt, und hierdurch verwickelt sich die Unter-

Engros- und
Detailpreise,

}erechte oder
angemessene
Preise.