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von Mietwohnungen seit 1845 wie 100: 200, von 1803—76 100: 300.
Der Preis der Häuser war von den dreißiger Jahren bis zur Zeit
von 1870—76 wie 100:417 gestiegen; die Zahl der Häuser 1834—71
wie 100:174, der Einwohner wie 100 : 206.

Interessante Angaben bietet die Schrift von Paul Voigt, Grund-
rente und Wohnungsfrage in Berlin und seinen Vororten. Jena 1901,
In Charlottenburg ermittelte V. die folgende Entwicklung des
Preises pro Quadratmeter Bauland:

in der Berlinerstr. Kantstr. Christstr. Carmerstr, Wormserstr.

1860/61 2—3 M. — — —

1868 15 83-5M... — u

1871 21 — 12 M.... 5 M.
1875 23

1879 A — 24 —

1887 60 » 49 „. — 15—88 „ ...
1890 91

1898 64 „... 127 7... 84 2... 88 „2...
Den Bodenwert des Terrains, das gegenwärtig Charlottenburg um-
faßt, schätzt er für
1865 auf 6 Mill. M., inkl. der Gebäude auf 16 Mill. M.
1880 ” 30 ” » ” »” ” » 80 » n
1886 „ 45 „ » » ” ”» 0a 03 x
1897 „ 300 „ 2» ca ” * 1 100
In dem Charlottenburger Teile des Kurfürstendammes berechnet
der Verf. den Quadratmeter 1861 auf 0,12 M. (Ackerwert), 1868: 2 M.,
1871: 10—12M., 1882: 10—20M., 1885: 20—50M., 1890: 30—80 M.,
1898: 80—200M. Die Entwicklung des Gesamtwertes des Grund und
Bodens am Kurfürstendamm beziffert er, wie folgt:
860 01 Mill. M.
865 „)
1870 25
‚872 65
‚885 140
‚890 30,0
1898 50.0
In Breslau wurde bei Beratung über die Einführung einer Zu-
wachssteuer 1907 festgestellt, daß der gemeine Wert der im alten Stadt-
gebiete liegenden Grundstücke 1885: 480 Mil. M., 1895: 760 Mill,
1905: 1080 Mill. betragen habe.

Diese Preissteigerung schließt, wie schon oben ausgeführt, keine
ErhöhungdesNationalverm ögens ein, sondern nur eine Wert-
verschiebung zugunsten der städtischen Grundbesitzer. Der Arbeiter,
der Handwerker, der Industrielle, wie der Beamte, welche Wohnungen
mieten, müssen einen Teil ihres Einkommens und einen wachsenden
Teil an den Grundbesitzer abgeben. Eine Steigerung des Grundwertes
schließt eine Verteuerung des Lebens der Städter ein und greift un-
yemein tief in alle wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse ein.
Das neuerdings angeregte und schon in vielen Städten realisierte
Streben, durch eine kommunale Wertzuwachssteuer einen
erheblichen Teil der Grundrente zum Nutzen der Gesamtheit zu
verwerten, hat daher eine unbedingte Berechtigung, während die
schablonenhafte Erweiterung zur Staatssteuer (Reichssteuer) ihre große
Bedenken hat.