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Zahlungs-
erleichterung.

wesen sein, daß die Regierung sich nach erheblichen Kriegen in
großer Geldverlegenheit befand und genötigt sah, eine Anleihe auf-
zunehmen, wobei sie sich natürlich nur an die heimischen Kaufleute
wenden konnte. Da aber die Gefahr vorlag, durch die Entziehung
bedeutender Summen den Handel zu schädigen, kam man auf den
Gedanken, auf Grund der eingezahlten Summen ein Staatsschuldbuch
aufzulegen, in welchem jedem Kaufmann ein Folium eröffnet wurde,
auf welchem die dem Staat geliehene Summe ihm gutgeschrieben
wurde, so daß nun die Kaufleute auf Grund ihres Guthabens ihre
Geschäftstätigkeit weiter fortsetzen konnten, indem die Zahlung des
einen an den anderen durch Uebertragung der Summe von dem
Folium des einen auf das des anderen vollzogen wurde. Auf diese
Weise konnte der Staat erhebliche Beträge für sich in Anspruch
nehmen, ohne den Handel lahmzulegen, denn auf Grund der Forde-
rung an den Staat konnte nun jeder Kaufmann seine Einkäufe
machen, Zahlungen an andere leisten und so seine Geschäfte unge-
schwächt fortsetzen. Bald darauf geschah die Gründung einer zweiten
Staatsbank, welche als „banco del giro“ von 1619-—1806 bestanden
hat. Nach ihrer Errichtung ging die erste Staatsbank bald ein. In
Mailand wurde 1593 die „Banco di St. Ambrogio“, 1609 die Amster-
damer Wisselbank, 1619 die Hamburger Bank, welche bis 1875 be-
standen hat, 1621 die Nürnberger ins Leben gerufen. Während diese
sämtlich Staats- resp. städtische Banken waren, wurde die Bank von
England 1694 als Aktiengesellschaft gegründet, indem durch Gesetz
denjenigen, welche dem Staate die Summe von 1,2 Mill. Pfd. Sterl.
leihen würden, das Privilegium zur Errichtung einer Bank gewährt
wurde,

Diese Banken waren ursprünglich reine Girobanken, sie beruhten
darauf, daß eine Anzahl bedeutender Unternehmer erhebliche Summen
bar in den Kellern der Bank deponierten, worüber ihnen ein Folium
in dem Bankbuche eröffnet wurde, und sie nun untereinander Zahlungen
in der erwähnten Weise durch UVebertragung begleichen konnten, so
daß dabei die deponierten Gelder unberührt liegen blieben und nur
ausnahmsweise und in beschränktem Maße herausgezogen werden
durften. Dies schloß ein, daß die Mitglieder der Bank, d. s. die
Bankbürger, die im modernen Sinne zugleich die Aktionäre waren,
nur untereinander Geschäfte machen konnten, worin natürlich eine
große Beschränkung lag. Ein wesentlicher Vorteil des Verfahrens
bestand darin, daß die bedeutenden Summen, die zur Grundlage des
Handels dienten, sowohl vor Abnutzung wie vor Verlust bei dem
Umlauf bewahrt wurden, was in einer Zeit von besonderer Bedeutung
war, wo jeder Transport nicht nur sehr kostspielig, sondern auch bei
dem ausgedehnten Räuberwesen sehr gefahrvoll war. Aber ungleich
bedeutsamer war der Umstand, der hauptsächlich zur Gründung
der Institute geführt hat, daß man imstande war, unabhängig von
der umlaufenden Münze und daher unter Vermeidung der Verluste,
welche durch die Ausgabe unterwertiger Münzen, wie durch die Ver-
wendung ausländischer Münzen entstanden, Zahlungen zu leisten.

Wie schon erwähnt, lag für den Handel eine besondere Schwierig-
keit in der großen Verschiedenartigkeit der Münzen der einzelnen
Länder, welche stets nur einen sehr beschränkten Umlaufskreis be-
saßen. Hierzu trat schon in dem 16., ganz besonders aber in den
ersten Dezennien des 17. Jahrhunderts in der sogenannten Kipper-