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Bank sich ihre Tätigkeit vergüten zu lassen, indem sie für die Aus-
zahlungen einen höheren Prozentsatz berechnet, als sie ihrerseits für
die. Einlagen zahlt.

Die Vorteile des Deponenten bei diesem Verfahren sind einmal:
Sicherheit vor Verlusten durch Feuer und Diebstahl im eigenen Hause
durch die Aufbewahrung der Gelder seitens der Bank, da nicht
überall die entsprechenden Einrichtungen, wie feuersichere Geld-
schränke, bei dem Publikum vorhanden sind, um gegen solche Verluste
die nötige Garantie zu bieten.

Zweitens: Ersparnis der Mühen und Kosten der eigenen Kassen-
verwaltung. Bei einer einfachen Privatperson, die nur für sich allein
wirtschaftet, fällt dieses weniger ins Gewicht, schon mehr bei einem
Geschäftsmann mit größerem Umsatz, einem Kaufmann, Fabrikanten,
Gutsbesitzer, die vielfach genötigt sind, einen besonderen Buchhalter
resp. Kassierer dafür zu halten, der ihnen Kosten verursacht und
Mißgriffe, Veruntreuungen usw. machen kann, die erspart werden
können, wenn sie mit einer Bank in Beziehung treten, ihr die Ein-
nahmen zufließen und durch sie Zahlung leisten lassen. In England
ist dieses so weit ausgebildet, daß selbst große Banken gar nicht
eigene Kasse halten, sondern alle Zahlungen durch bestimmte
Zahlungsbanken bewirken lassen. In der gleichen Weise übernimmt
die Bank von England die Annahme aller Gelder wie die Aus-
zahlungen für den Staat. Zwar hat die Reichsbank in Deutschland
seit ihrer Gründung gleichfalls die Hauptsummen der Staatsein-
nahmen zu verwalten, aber eine bedeutende Zahl von Kassen bei
den Regierungen, bei den Kommunen, bei einzelnen Instituten, wie den
Universitäten könnten teils ganz beseitigt, teils auf ein Minimum
reduziert werden, wenn auch hier die Reichsbank oder eine andere
Zentralbank die einfließenden Gelder aufnähme, und die Zahlungen
durch Anweisungen auf dieselben vollzogen würden. Die Ersparnisse
für die Gesamtheit, der beschleunigte Umlauf der Gelder würde für
die ganze Volkswirtschaft von intensivster Wirkung sein.

Drittens tritt der Umstand hinzu, daß dem Einleger auch die
nicht sofort gebrauchten Gelder, sei es in der einen, sei es in der an-
deren Form, verzinst werden oder einen entsprechenden Nutzen bringen.

Viertens fällt ins Gewicht, daß durch den dauernden Verkehr mit
einer Bank, welche die laufenden Einnahmen für den Kunden bezieht
und die Ausgaben für ihn bestreitet, der Bankier ein genaues Urteil
über die Kreditfähigkeit seines Kunden erlangt und dadurch in den
Stand gesetzt ist, ihm einen angemessenen Kredit zu gewähren. Für
Jeden, der einen etwas größeren Geldumsatz hat, besonders aber für
den Geschäftsmann, ist es von der höchsten Bedeutung, bei einem
solchen Geldinstitute, welches aus der Gewährung von Darlehen Ge-
schäfte macht, einen angemessenen Personalkredit zu haben, wie er
sich bei einem laufenden Konto bis zu einem gewissen Grade von
selbst ergibt, dann insbesondere durch Diskontierung von Wechseln
und sonstige Würdigung der Unterschrift des Betreffenden gewährt
wird. Darin liegt der Vorteil des kleinen Bankiers. Die Gutsbesitzer
im preußischen Östen klagen vielfach über Mangel an Personalkredit.
Sie sehen sich genötigt, die Bürgschaft eines Kaufmanns hinzuzuziehen,
um von einer Bank ein Darlehen zu erhalten, auch wenn sie selbst
sehr viel wohlhabender sind als dieser, weil sie mit keiner Bank in
einem dauernden Geschäftsvyerkehre stehen, deshalb keine ihre Kredit-

Vorteile für den
Deponenten.