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Pf. St., 1906 auf 12984 Mill. Pf. St., 1910 auf 14141 Mill, Pf. St.; in
New-York in den Jahren 1901 auf 333,6, 1904 392,4, 1906 439,6, 1910
auf 422,6 Milliarden Mark. In Deutschland kamen in neun Abrechnungs-
stellen 1884 1979000 Stück zur Abrechnung mit 12 Milliarden M.;
im Girokonto gut geschrieben wurden 3,1 Millarden. 1901 waren die
Zahlen an 10 Stellen 5,4 Mill Stück mit 28,9 Milliarden Betrag.
1909 war die Zahl der Abrechnungsstellen auf 20 gestiegen, an denen
11,9 Mill Stück mit 51427 Mill. M. ausgeglichen wurden, davon 77,4%,
kompensiert, 22,6% durch Giroübertragung. Im Jahre 1913 wurden
an 24 Abrechnungsstellen 15,6 Mill. Einlieferungen über zusammen
73634 Mill. M. erledigt, und zwar 77,3%, der Einlieferungen durch
Aufrechnung, 22,7 °, durch Gutschrift auf Girokonto. Im Jahre 1910
ist von 18 der 20 Mitglieder der Berliner Abrechnungsstelle eine
Scheckaustauschstelle für außerhalb Berlins zahlbaren Schecks, Provinz-
schecks, eingerichtet worden, an der das Kaiserl. Postscheckamt und
die Bank des Berliner Kassenvereins nicht beteiligt sind. Von dieser
Austauschstelle wurden im Jahre 1913 408404 Schecks im Betrage
185 Mill. M. eingeliefert,

Einen bedeutsamen Schritt zur Erweiterung des Scheckverkehrs
hat die österreichische Regierung im Jahre 1883 unternommen,
indem sie den Einlegern bei der Postsparkasse gestattete, über ihr
Guthaben mittels Scheck zu verfügen, wodurch sowohl die Benutzung
der Postsparkasse, wie die Verwendung der Schecks eine sehr er-
hebliche Erweiterung erfuhr. Noch 1885 waren nur 6877 Kontoinhaber
im Scheckverkehre vorhanden, 1896 30837, 1907 78546. Der Umsatz
im Clearingverkehr stieg in dieser Zeit von 516 Mill auf 1102 Mill
Gld. und 1907 auf 9858 Mill. Kr.

Durch die Postscheckordnung vom 6. Nov. 1908 ist Deutschland
dem Beispiel Oesterreichs gefolgt, leider nicht mit der einzig richtigen
Konsequenz, der Errichtung einer Postsparkasse, wodurch der Zweck
noch weit besser erreicht worden wäre. Jetzt ist maßgebend das
Postscheckgesetz vom 26. März 1914 und die Postscheckordnung vom
22. Mai 1914. Hiernach kann ein jeder durch eine Stammeinlage
von 50 M. ein Konto im Postüberweisungs- und Scheckverkehr er-
jangen. Jedes Postscheckamt führt eine Liste der Kontoinhaber.
Die Höhe des Guthabens unterliegt keiner Beschränkung. Die Gut-
haben der Kontoinhaber werden nicht verzinst. Einzahlungen auf
ein Postscheckkonto können bewirkt werden: a) mittels Zahlkarten bei
jeder Postanstalt und jedem Postscheckamte, b) durch Ueberweisung
von Postanweisungen und von Beträgen, die durch Postauftrag oder
Nachnahme eingezogen sind, c) mittels Ueberweisung von einem anderen
Postscheckkonto. Die Post liefert besondere Formulare (für 5 Pf.
10 Stück) als Zahlkarten, durch die Beträge in beliebiger Höhe auf
ein Postscheckkonto eingezahlt werden können. Zahlkarten bis 3000 M.
können auf Antrag des Absenders dem Postscheckamt, bei dem das
Konto des Empfängers geführt wird, telegraphisch übermittelt werden.
Der Kontoinhaber kann zu jeder Zeit über sein Guthaben bis auf die
Stammsumme von 50 M. verfügen, und zwar durch Ueberweisung auf
ein anderes Postkonto oder durch Schecks. wofür die Post die For-
mulare liefert. .

Die Ueberweisungen können auf jeden beliebigen Betrag innerhalb
des verfügbaren Guthabens ausgestellt werden, der Höchstbetrag eines
Schecks ist 20000 M. Ueberweisungen bis 3000 M. können auch tele-

Deutsches
Postscheck:
gyresatz.