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graphisch erfolgen. Von der am linken Rande des Schecks befindlichen
Zahlenreihe hat der Aussteller vor der Ausgabe des Schecks die Zahlen,
die den Betrag des Schecks übersteigen, mit Tinte durchzustreichen,
Ist dies versehentlich unterblieben, so befindet das Postscheckamt dar-
über, ob der Scheck einzulösen ist. Aufträge für mehrere Empfänger
können in einer Ueberweisung (Sammelüberweisung) zusammengefaßt
werden. Ebenso kann mit einem Scheck Auftrag zu Barzahlungen an
mehrere Empfänger erteilt werden (Sammelscheck). Der Scheck ist
binnen 10 Tagen nach der Ausstellung bei dem Postscheckamt zur
Einlösung vorzulegen. Schecks mit Indossament werden nicht ein-
yelöst. Ist im Scheck der Empfänger genannt, so wird die Postan-
stalt vom Postscheckamt durch Zahlungsanweisung beauftragt, den
Betrag an den Empfänger zu zahlen. Scheckbeträge bis 3000 M.
können dem Empfänger durch telegraphische Zahlungsanweisung über-
mittelt werden. In den Fällen der Zahlungsanweisung und stets bei
telegraphischer Uebermittelung sind besondere Gebühren zu zahlen.
Wohnt der im Scheck bezeichnete Empfänger im Auslande, so wird
ihm der Betrag durch Postanweisung oder Wertbrief übersandt. Das
Porto hat der Aussteller zu erstatten. Bei Bareinzahlungen mittels
Zählkarten sind allgemein für Beträge bis 25 M5 Pf., für Beträge
von mehr als 25 M, 10 Pf, vom Zahlungsempfänger zu entrichten.
Für jede Auszahlung ist eine feste Gebühr von 5 Pf., außerdem !/,,
vom Tausend des auszuzahlenden Betrages, für jede Uebertragung von
einem Konto auf ein anderes 3 Pf. vom Auftraggeber zu zahlen.
Die Gebühren können mit Zustimmung des Bundesrats. durch den
Reichskanzler herabgesetzt werden.

Am Schlusse des ersten Geschäftsjahres 1909 bestanden im Deutschen
Reiche 43929 Konten mit zusammen 76,2 Mill. M. Guthaben, Ende
1912 89380 Konten mit 180,0 Mill. Guthaben. Der Gesamtumsatz
betrug 1909 11,8 Milliarden M., 1912 35,5 Milliarden M., davon wurden
bargeldios beglichen 5,8 bzw. 19,8 Milliarden M.

In der neueren Zeit ist man auch sonst bestrebt, durch Erweiterung
des Giroverkehrs auch im kleinen Umsatz die Anwendung des Schecks
entbehrlich zu machen und dadurch eine noch größere Zahlungser-
leichterung herbeizuführen. Die Königl. bayrische Bank hat im Jahre
1907 einen Kleingiro- resp, Scheckverkehr für ganz Bayern mit einer
Mindesteinlage von 100 M. eingerichtet. Die österreichische Post-
sparkasse hat ähnliche Ziele, wenn auch der Umsatz meist durch Schecks
durchgeführt wird. Hoyer schlägt in der deutschen Wirtschaftszeitung
am 1. Juni 1907 Einführung des Kleingiroverkehrs durch die Reichs-
bank bei 1000 M. Mindesteinlage vor. In erfreulicher Weise fangen
auch die Genossenschaftsbanken an, auf die Erweiterung des Scheck-
and Ueberweisungsverkehrs hinzuwirken, die landwirtschaftlichen
Genossenschaften haben eine eigene Scheckvereinigung gegründet.
Auch die Sparkassen haben teilweise den Scheckverkehr aufgenommen.
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Das Lombardägeschäft.
Felix Hecht, Die Warrants. Leipzig 1884.
Otto Chr. Fischer, Die wirtschaftliche Entwicklung des Warrantverkehrs in
len europäischen und amerikanischen Ländern, 1908,
Warschauer, Statistik uud volkswirtschaftliche Bedeutung des Lombardgeschäfts.
Finanzarchir 1900.