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sitzt, übergibt davon eine entsprechende Summe und erhält für
dieses Faustpfand das verlangte Darlehen, da die Bank nun eine
reale Sicherheit in der Hand hat und nicht allein auf die persön-
liche angewiesen ist, Die Bank beleiht nicht den vollen Wert des
Faustpfandes, sondern nur einen Teil desselben (75—90 °%), um auch
bei Kursschwankungen der Papiere ausreichend gedeckt zu sein, in-
dem sie den Einleger zur Nachlieferung von Papieren verpflichtet,
wenn der Kurs sinkt. Solange die Bank sich darauf beschränkt, nur
sichere Papiere mit geringen Kursschwankungen zu lombardieren, ist
für sie ein Risiko nicht damit verbunden, dagegen wächst dasselbe
mit der Unsicherheit des Papieres, wie bei Staatsobligationen von
Ländern in gefährdeter Finanzlage, ganz besonders bei Aktien, deren
Wert von den Konjunkturen abhängt. Für die Notenbanken ist des-
halb die Zahl der Papiere, welche lombardiert werden dürfen, und
die Höhe der Beleihung gesetzlich beschränkt. Privatbanken sind
namentlich in Zeiten mit hochgehender Spekulation und bei starkem
Geldbedarfe häufig der Versuchung unterlegen , gegen hohen Zins
unsichere Aktien zu beleihen, und dann zugrunde gegangen. Sie unter-
stützten zugleich die übermäßige Gründung von Aktiengesellschaften
durch die unvorsichtige Lombardierung der neuausgegebenen Aktien.

Für Lombarddarlehen werden in der Regel höhere Zinsen bean-
sprucht, als für Darlehen gegen Wechsel; bei der Reichsbank 1%
mehr als auf Wechsel, weil das Pfandobjekt von der Bank nicht
verwertet werden kann, sondern aus dem Verkehre gezogen ist,
während der angekaufte Wechsel zur Verfügung der Bank bleibt.

Die Reichsbank hatte am 31. Dez. 1906 5815 Stück in Lombard,
worauf 284,5 Millionen ausgeliehen waren. Im Laufe des Jahres
wurden auf 78492 Stück 2104 Mill. M. in Lombarddarlehen gewährt.
Von den am Schlusse des Jahres ausstehenden Darlehen waren
279,7 Millionen auf Wertpapiere, 8800 M. auf Gold und Silber,
4,8 Millionen auf Waren erteilt. Am Schlusse des Jahres 1913 be-
trug die Zahl der Pfandscheine 5876, die Darlehnssumme 94,7 Mill. M.
Neu ausgeliehen wurden im Verlauf des Jahres 104844 Darlehen
mit 3041 Mill. M. Von den am Jahresschlusse ausstehenden Dar-
lehen waren 85,6 Mill. auf Wertpapiere, 8,8 Mill. auf Waren gegeben;
Edelmetalllombarddarlehn waren nicht verhanden,

In weitgehendem Maße hat die Lombardierung von Papieren
i. J.1914 bei den neben der Reichsbank eingerichteten Darlehnskassen
zur Erleichterung der Beteiligung des Publikums an der Kriegsanleihe
beigetragen.

8 55.

Die geschichtliche Entwicklung des Wechsels.

W. Endemann, Studien in der romanisch-kanonistischen Wi -
Rechtslehre bis gegen Ende des 16. Jahrh., Bd. I, Berlin 1874, irtschafts- und

J. E. Kuntze, Deutsches Wechselrecht. III. Exkurse über Geschichte, Ge-
setzgebung und Theorie des Wechselrechts. Leipzig 1862,

Lastig, Entwicklungswege und Quellen des Handelsrechts, Stuttgart 1877,

Adolf‘ Schaube, Studien zur Geschichte und Natur des ältesten Cambium.
Jahrb. £. Nationalökonomie 1895, Bd. X.
Der Schwerpunkt der Banktätigkeit liegt heutigen Tages in dem
Wechselgeschäft. Um dieses zu verstehen, ist es notwendig, die