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Volkswirt-
schaftliche
Wirkung.

Xncher.

Als für die Volkswirtschaft bedeutsame Eigentümlichkeit des
Wechsels ergeben sich nach dem Gesagten: 1. Der Wechsel ist ein
Schuldschein in bestimmter, einfacher Form, der dem Gläubiger außer-
gewöhnliche Rechte zur Eintreibung seiner Schuld und weitgehende
Garantien einräumt, so daß der Inhaber in besonderer Weise gesichert
erscheint. Er eignet sich daher vorzüglich zum Kreditmittel und
ist besonders im kaufmännischen Verkehr bedeutsam, wo nur der
Dersonalkredit in Frage kommen kann, Verzögerung der Zahlung be-
sondere Nachteile in sich schließt, und durch die Schnelligkeit und
Strenge des Exekutionsverfahrens die Kreditoperationen wesentlich
gestützt und geschützt werden. 2. Die Form der Tratte erleichtert
in außerordentlichem Maße Zahlungen in großer Entfernung und
in anderer Münze, deshalb besonders im internationalen Verkehr
Dazu macht die leichte Uebertragbarkeit den Wechsel geeignet zum
Zahlungsmittel, besonders für große Summen. Während früher, nament-
uch in England, der Wechsel auch im Inlande sehr allgemein als Zahlungs-
mittel verwendet wurde, hat er in dieser Beziehung in der neueren
Zeit wesentlich an Bedeutung verloren und ist ersetzt durch Noten,
Schecks, Postanweisungen und den Giroverkehr. Als internationales
Zahlungsmittel dagegen, hat er die außerordentlichste Verbreitung
erlangt, so daß man sagen kann, ohne ihn wäre der jetzige internationale
Handel in der vorliegenden Ausdehnung gar nicht möglich. 3. Neben
dieser Aufgabe als Zahlungsmittel, die ja allerdings auch auf einer
Kreditoperation basiert ist, dient nun der Wechsel vermöge der
charakterisierten Eigenschaften den Banken als Grundlage für die Ge-
währung von Darlehen in dem Diskonto- oder Eskompt- Geschäft.

Der Wechsel birgt aber für den Schuldner, wie schon angedeutet,
Gefahren in sich und ermöglicht mancherlei Mißbrauch. Die Wechsel-
strenge schließt große Härten für den Schuldner ein, der am Fälligkeits-
;ermine zahlungsunfähig ist, und, wie bereits ausgeführt, sind weit-
zehende wirtschaftliche Schädigungen für ihn dabei unvermeidlich.
Der Inhaber eines Wechsels hat über den Schuldner dadurch ein ge-
waltiges Uebergewicht, das auch zu wucherischer Ausbeutung ver-
wertet werden kann. Der Gläubiger richtet z. B. den Fälligkeits-
;ermin so ein, daß er die Zahlung in dem Moment verlangen kann,
wo der Schuldner am wenigsten zahlungsfähig ist, um ihm dann die
weitgehendsten Konzessionen abzunötigen. Es ist bekannt, wie häufig
3auern infolge eines unbedeutenden Wechseldarlehens, z. B. behufs
Ankaufs von Vieh, um ihren ganzen Grundbesitz gekommen sind, weil
ihnen der Wechsel dann zur Einlösung präsentiert wurde, wenn, wie
der Gläubiger wußte, der Schuldner die Summe nicht zahlen konnte,
und die Prolongation des Wechsels nur gegen bedeutende Erhöhung
der Schuld gewährt wurde. Wie ebenso junge, unerfahrene Leute für
ein Darlehen von 1000 M. in Jahresfrist mitunter das Drei-, ja Fünf-
fache und noch mehr zu zahlen haben, wenn sie sich bei Ausstellung
eines Wechsels mit 6 wöchentlichem Fälligkeitstermin fortdauernd
zahlungsunfähig erweisen, und sich mit unverhältnismäßigen Opfern
weitere Stundung erkaufen, um die Wechsel-Klage und Exekution
zu verhüten, die ihren Ruf und ihre Lebensstellung vernichten würde.
Man hat deshalb vielfach den Bauern, den Handwerker und den
Arbeiter, wie Unmündige für wechselunfähig erklären wollen, um vor
Mißbrauch zu schützen. In unserer Zeit der Kreditwirtschaft er-
scheint es richtiger, über die Natur und die Bedeutung des Wechsels