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tierung.

(die bisher in Amerika nur eine ganz untergeordnete Rolle spielte),
Handel mit Edelmetall und Wertpapieren (nur Schatzanweisungen
und Bonds der Verein. Staaten und kurzfristige Obligationen), Er-
teilung von Vorschüssen. Die Leitung liegt in der Hand eines Direk-
toriums von 9 Mitgliedern, eines Beratungsausschusses, der aus Ver-
tretern der F.-R.-B. besteht. Schließlich hat ein Federal-Reserve-Board
die ÖOberaufsicht zu führen. Es besteht aus 7 Mitgliedern, unter
denen der Schatzamtssekretär und der Comptroller of Currency ex
officlo dazu gehören, während die anderen 5 Mitglieder vom Präsidenten
der Verein. Staaten. unter Zustimmung des Senats ernannt werden.

Die Ausgabe der neuen Banknoten (Federal-Reserve-Notes) er-
folgt durch die Regierung, die F.-R.-B. setzt sie in Umlauf. Das F-.R.-
Board bestimmt das Quantum, welches den einzelnen Banken zu über-
lassen ist, wofür ein gleicher Betrag diskontfähiger Wechsel auszu-
händigen und 40%, Goldreserve von der.Bank zu halten ist. Für
diesen Betrag ist eine von der Bank von Fall zu Fall zu bestimmende
Steuer zu zahlen. Die bei den F.-R.-B. einlaufenden Noten müssen
den Banken, welche sie ausgegeben haben, stets zur Einlösung zu-
gestellt werden. Alle Noten müssen sowohl von deren Schatzamt in
Washington wie von allen Banken zu jeder Zeit bei Präsentation
in Gold eingelöst werden. Es heißt in dem Gesetz: „Diese Noten
sollen Schuldverpflichtungen der Vereinigten Staaten sein und sollen
von jeder National-Mitglieds- und F.-R.-Bank sowie für alle Steuern,
Zölle und sonstigen öffentlichen Abgaben in Zahlung genommen werden.“
Zunächst ist den Nationalbanken auch noch die Ausgabe von Noten
wie bisher auf Grund von Einlieferung von Staatspapieren gestattet.
Unzweifelhaft ist durch dieses Gesetz eine wesentliche Besserung
des Notenverkehrs angebahnt.

Kine feste Kontingentierung der ungedeckten Noten hat die
Robert Peelsche Bankakte von 1844 für die englischen Noten-
banken gebracht, indem nach dem Durchschnitte der letzten 10 Jahre
jeder Bank nur eine bestimmte Zahl von ungedeckten Noten auszu-
geben gestattet wurde; für die Aktienbanken 3,5 Millionen, für die
Privatbanken 5,1 Millionen, für die Bank von England 14 Millionen
Pfd. St. In ähnlicher Weise wurden in Schottland den 19 Zettel-
banken 3 Millionen ungedeckter Noten eingeräumt, die in der Gegen-
wart durch das Eingehen einzelner Banken auf 2,6 Millionen ver-
mindert sind. In England dagegen übernahm die große Bank die
Noten der Zettelbanken, welche das Privilegium aufgaben. Durch
diese Maßregel wurde die Ausnutzung des Notenprivilegiums in Eng-
land wesentlich beschränkt, so daß in der neueren Zeit immer all-
gemeiner, vor allen Dingen bei der Bank von England, der Bar-
vorrat den Notenumlauf zu übersteigen pflegt. 1897 standen einem
Metallvorrat von 31,8 Millionen Pfd. St. 27,4 Mill. Noten, im Mai
1907 35,2 Mill. Pfd, St. Metall 28,8 Mill. Noten der Bank von Eng-
land gegenüber. 1913 betrug am 29. Oktober der Notenumlauf 587,
der Barvorrat 764 Mill. M., Ende Dezember der Notenumlauf 605,
der Barvorrat 705 Mill. M.

Auf der anderen Seite zeigte es sich, daß durch die Kontingen-
tierung des Notenumlaufs gerade in den Zeiten der wirtschaftlichen
Krisen die Banken nicht imstande waren, ihre Aufgabe ausreichend
zu erfüllen, so daß man noch in den Jahren 1847, 1857 und 1866
sich genötigt sah, die Peels-Akte zu suspendieren und eine erweiterte