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Ausgabe von Noten zu gestatten. Bis aber die Suspendierung durch
das Parlament ausgesprochen wurde, war übermäßig viel. Zeit ver-
loren und der Moment verpaßt, wo durch erweiterte Darlehen Hilfe
geleistet werden konnte. Je mehr sich die Notenemission der Grenze
näherte, um so mehr steigerten sich die Anforderungen an die Noten-
banken, indem Jeder noch etwas zu erhalten suchte, bevor die
Leistungsfähigkeit der Banken erschöpft war, die sich dadurch zu
einer extremen Steigerung des Diskonts genötigt sahen, welcher bis
zu 10% gelangte. Nur in einem so konservativen Lande wie Eng-
land war es möglich, ein Gesetz bis zur Gegenwart unverändert zu
erhalten, das sich wiederholt als gänzlich unpraktisch erwiesen hat.
Mit vollem Rechte ist deshalb das Deutsche Reich diesem Beispiele
nicht gefolgt. Es hat aber der Currencyrichtung, ebenso wie Oester-
reich-Ungarn, die Konzession gemacht, einen Druck auf die Noten-
emission durch eine Steuer auszuüben, die bei Ueberschreitung des
kontingentierten Betrages an ungedeckten Noten 5%, beträgt. Die
von dieser Maßregel befürchtete übermäßige Steigerung des Diskonts
in Zeiten großer Ansprüche an die Banken ist nicht eingetreten,
und bis in die letzten Jahre kam eine Kontingentsüberschreitung
nur äußerst selten vor. In den letzten Jahren ist sie indessen immer
häufiger eingetreten, 1906 17mal, am 31. Dezember um 572 Mill. M.,
so daß eine gesetzliche Erweiterung des Kontingents 1901 auf
150 Mill. (seitdem auf 472829000 M.) unvermeidlich wurde, die aber
nach den Erfahrungen des Jahres 1906 noch zu niedrig gegriffen
war, Durch die Novelle zum Bankgesetz vom 1..Juni 1909 wurde
las steuerfreie Notenkontingent der Reichsbank wiederum erhöht,
nämlich auf 550 Mill. M. für die gewöhnlichen Termine auf 750 Mill. M.
für die Nachweisungen der 4 Quartalsletzten, wo erfahrungsgemäß
die Ansprüche an die Reichsbank am stärksten sind. Insgesamt
haben nun die 5 in Deutschland noch bestehenden Notenbanken (vgl.
Seite 225) vom 1. Januar 1911 ab ein steuerfreies Notenkontingent
von rund 618,8 Mill. M., das für die 4 Quartalsschlußtermine auf
818,8 Mill. M. erhöht ist. Für die unter Staatsleitung stehenden
Banken erscheint eine solche Beschränkung überhaupt kaum nötig,
Sie hat nur insofern eine Bedeutung, als das Publikum darauf aufmerk.
sam gemacht wird, daß eine Diskonterhöhung zu erwarten ist, wenn
der Notenumlauf sich der steuerfreien Grenze nähert.

Eine weitere wesentliche Maßregel zur Sanierung des Noten-
wesens besteht in der Ausschließung der kleinen & points. Es ist
die allgemeine Beobachtung, daß die Umlaufszeit der Noten um So
größer wird, je kleiner die Summe ist, auf welche sie lauten, weil
die kleinen Noten in die Hand des größeren Publikums, namentlich
auch auf das Land gelangen, also in Kreise, die nicht in der Lage
sind, dieselben den Banken zur Einlösung zu präsentieren, wodurch
die Noten sich als allgemeines Zahlungsmittel im Umlauf erhalten.
Die größeren Noten bleiben dagegen hauptsächlich der Geschäftswelt
vorbehalten, welche sie nach Kurzer Zeit in die Banken wieder
zurückliefert. Die Bank von England rechnet darauf, daß eine aus-
gegebene Tausendpfundnote bereits nach 8 Tagen ihr wieder prä-
sentiert wird, die Hundertpfundnote erst nach 6—8 Wochen.

Vor 1875 gaben eine Menge deutscher Banken Taler- und Gulden-
Noten aus, die sich außerordentlich lange bei der Arbeiterbevölkerung
in Zirkulation erhielten. Mehrere kleine Banken eriffen zu allerhand

Verbot kleiner
Noten.