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ment trat am 28. Februar 1903 ein, aber man hat sich noch nicht
entschließen können, die Konsequenz daraus zu ziehen.

Im britischen Reiche wurde, wie schon früher erwähnt, die
Bank von England 1694 errichtet, und zwar zunächst als eine
Korporation von Staatsgläubigern, die ihr ganzes Kapital von
1,2 Mill. Pfd. St. dem Staate vorschießen sollte. Der Staat verzinste
dasselbe zunächst mit 8%, und steuerte noch 4000 Pfd. St. zu den
Verwaltungskosten hinzu. Die Bank erlangte dafür das Privilegium,
Bankgeschäfte zu treiben und Noten zu emittieren mit der Bestim-
mung, daß keine Person und keine private Gesellschaft von mehr als
6 Personen eine gleiche Konzession erhalten sollte. Im Jahre 1775
wurden Noten unter 1 Pfd., 1777 Noten unter 5 Pfd. St. verboten,
eine Bestimmung, welche aber in kritischer Zeit suspendiert wurde,
so daß namentlich Anfang der 20er Jahre eine große Zahl von Ein-
pfundnoten in Umlauf waren. 1829 wurde das Verbot erneuert.
1797 sah sich die Bank genötigt, ihre Barzahlungen einzustellen, da
sie dem Staate große Vorschüsse hatte machen müssen. Sie wurde
deshalb in diesem Jahre von.der Verpflichtung der Barzahlung ent-
bunden, die erst 1821 wieder aufgenommen werden konnte.

Die eingreifendste Umgestaltung erfuhr die Bank durch die be-
reits besprochene Peels-Akte von 1844. Hiernach wurde für die
Notenausgabe ein eigenes Departement geschaffen, neben dem Bank-
departement, welches die Bankgeschäfte übernahm. Das erstere
übergab dem letzteren für 14 Mill. Pfad. St. sichere Wertpapiere und
erhielt dafür den gleichen Betrag in Banknoten. Darüber hinaus
durfte das Departement Banknoten nur ausgeben gegen Deponierung
von Edelmetall (höchstens ein Fünftel in Silber). Das Recht der
anderen Banken in England und Wales, die bisher Noten ausgegeben
hatten, wurde auf den damaligen Stand von 8,6 Mill. Pfa. St. fixiert,
dieser Betrag hat sich bis auf 4425000 Pfd. St. vermindert, da neun
Banken ihr Privileg aufgegeben haben. Das Kontingent der Bank
von England hat sich auf 18175000 Pfd. St. erhöht. Besonders in
der neueren Zeit hat sich der Notenumlauf stets auf sehr niedrigem
Niveau erhalten und die Metalldeckung nur ganz ausnahmsweise
überschritten, im Durchschnitt diese nicht erreicht.

Verhältnismäßig spät ist eine Zentralbank in Frankreich ge-
gründet. Es war die Caisse d’escompte, welche 1876 ins Leben trat
und sofort Noten ausgab, wozu sie eines besonderen Privilegiums
nicht bedurfte, Das Gründungskapital belief sich auf 15 Mill. Fr,
wovon aber 10 Mill. als Garantiefonds dem Staatsschatze übergeben
wurden. Im Jahre 1800 löste sich diese Bank auf und ging in die
neugegründete Banque de France über, die über ein Aktienkapital
von 30 Mill. Fr. disponierte. Ein von der Generalversammlung
gewählter Direktionsrat von 15 Mitgliedern führte die Verwaltung.
Drei Mitglieder desselben wurden von ihm selbst zur obersten
Leitung bestimmt, drei von der Generalversammlung gewählte Zen-
soren überwachten die Führung der Geschäfte. Der Staat selbst
trat als erheblicher Aktionär bei und überantwortete ihr die Staats-
gelder zur Verwaltung. Schon 1803 wurde ihr das ausschließliche
Privilegium der Notenausgabe erteilt, während diese bis dahin frei
zewesen war. 1806 wurde die Leitung in die Hände eines Gouver-
neurs und zweier Vizegouverneure gelegt, die vom Staatsoberhaupt
ernannt wurden, womit die Stellung der Bank zum Staate völlig ge-

England,

Frankreich.