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ändert wurde. Erst in der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre
dehnte sie ihre Tätigkeit in erheblichem Maße auch auf die Pro-
vinzen aus. Daneben aber wurde eine Anzahl Banken in verschie-
denen größeren Städten neu gegründet und mit dem Notenprivilegium
versehen, von denen die neun damals bestehenden selbständigen
Provinzialbanken als Zweiganstalten von der Bank von Frankreich
aufgenommen wurden, und damit ist die Zentralisation wiederum
vollständig ausgebildet. Das Aktienkapital wurde auf 92%, Mill,
die Maximalgrenze des Notenumlaufs auf 452 Mill. fixiert. 1849
wurde die Maximalgrenze auf 525 Mill. erhöht. 1887 erhielt die
Bank das Recht, auch Noten bis zu 50 Fr. herunter zur Ausgabe
zu bringen, während diese Grenze bisher schon bei 200 Fr. be-
standen hatte, und zugleich wurde die bisherige Maximalgrenze des
Zinsfußes von 6°%, beseitigt.

Bedeutsam für die Bank war der Vertrag mit dem Finanzminister,
wonach sie sich verpflichtete, dem Staatsschatze Vorschüsse zu machen,
zunächst bis zur Höhe von 60 Mill, deren Verzinsung sich nach dem
Diskontosatze richten sollte, aber 3°%, nicht überschreiten durfte.
Während des deutsch-französischen Krieges wurden nun diese Darlehen
an den Staat bedeutend erweitert; im Juli 1871 bis 1470 Mill, welche
in jährlichen Ratenzahlungen getilgt werden sollten. Die Maximal-
grenze des Notenumlaufes wurde im Dezember 1871 auf 2800 Mill.
erhöht und zugleich die Ausgabe von 5- und 10-Franksnoten ange-
ordnet. 1872 erhöhte man das Maximum des Notenumlaufs, welches
gestattet war, auf 3200 Mill. Obgleich diese Höhe tatsächlich nie er-
reicht ist, wurde sie 1897 doch auf 5000 Mill. erweitert. Nach Aus-
bruch des Krieges von 1914 wurde die Summe sogar auf 12 Milliarden
erhöht. Bis 1875 war die Einlösungsverpflichtung suspendiert, die
aber tatsächlich schon 1874 wieder aufgenommen wurde, und in dem-
selben Jahre wurden die in Umlauf befindlichen Noten unter 5 Fr.
eingelöst. Die Noten haben von dem Kriege her die Eigenschaft als
gesetzliches Zahlungsmittel behalten. Die ursprüngliche Organisation
hat sich in der Hauptsache bis auf die Gegenwart erhalten, wonach die
Hauptleitung in der Hand der von der Regierung ernannten Gouver-
neure und des Direktionsrates liegt, der von der Generalversammlung
der Aktionäre gewählt wird. Drei derselben müssen aus den General-
zahlmeistern der Finanzen, fünf andere, sowie die Zensoren aus dem
Industriellen- und Kaufmannsstande gewählt werden.

Die Leistung der französischen Bank hat sich in dem letzten Jahr-
hundert in hohem Maße bewährt und sich namentlich während des
deutsch-französischen Krieges allgemeine Anerkennung erworben.

Wir geben in dem Folgenden als Beispiel eine Uebersicht über
den Geschäftsstand der hauptsächlichsten Banken, um einen Anhalt
zur Beurteilung der Zahlenverhältnisse zu gewähren.