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werfung unter den Schiedsspruch sich nur auf den beteiligten Kauf-
mann oder die für den betreffenden Geschäftszweig in das Börsen-
register eingetragenen Personen erstreckt, oder wenn die Unterwer-
fung unter das Schiedsgericht nach Entstehung des Streitfalles
erfolgte.

Außerdem sind allgemein besondere Kommissionen eingesetzt,
welche über die Lieferbarkeit von Waren und Effekten zu entscheiden
haben, wie über die Zulassung von Wertpapieren. Außerdem bestehen
Abrechnungsstellen, Kündigungsbureaus usw.

Arten der
Börsen-
veschäfte.

Termin-
veschäfte.

8 66.
Die hauptsächlichsten Börsengeschäfte.

Bericht der Börsen-Enquete-Kommission nebst Anlagen. Berlin 1892.

Handw. d. Staatsw., 3. Aufl., Art. Börsenwesen.

&. Cohn, Zeit- und Differenzgeschäfte. Jahrb., f. Nationalökonomie, Bd. VII

iX.

Zonrad, Die Monatspreise des Getreides, Jahrb. f. Nat. 1895.

Schuhmacher, Ueber die amerikanischen Getreidebörsen in Jahrb. f. Nat., 3. F.
Bd. XI, 1896 S. 64ff.

Emery, Speculation on the Stock and Produce Exchanges of the Un. Stat.
New York 1896.

Sayous, Etude 6conomique et juridique sur les Bourses allemandes. 1898.

Ders., Die Reorganisation der französischen Produkten- und Warenbörse,
Jahrb. f. Nationalökonomie 1898, Bd. XVI.

and

Die Börsengeschäfte zerfallen in verschiedene Arten. 1. Die
Kassa- oder Komptantegeschäfte bei der Fondsbörse und
Loco- oder Effektivgeschäfte bei der Warenbörse. Sie er-
ledigen sich am Tage des Geschäftsabschlusses oder spätestens
wenige Tage darauf. An die Kassengeschäfte schließen sich die ein-
fachen Lieferungsgeschäfte an, die nicht unmittelbare Erledi-
gung finden, sondern bei denen erst ein späterer Termin dafür in
Aussicht genommen wird. Sie spielen eine größere Rolle nur bei
der Warenbörse und gehören auch noch zu den Effektivgeschäften.
Jeder Kapitalist, der Gelder fest anlegen will und sich durch seinen
Bankier bestimmte Papiere kaufen läßt, macht indirekt auf diese
Weise ein Kassageschäft, welches mit einer Spekulation gar nichts
zu tun zu haben braucht. Es ist daher sehr falsch, zu meinen, daß
an der Börse nur Spekulationsgeschäfte gemacht würden. Ebenso
machen Müller ihre Einkäufe an der Börse als Effektivgeschäfte, um
ihren Bedarf zu decken, wie ev. der Gutsbesitzer und kleine Händler
in der Provinz durch einen Kommissar Lieferungsgeschäfte an der
Börse abschließen läßt, um sich zu bestimmter Zeit Absatz und feste
Einnahme zu sichern. Auch hier bleiben dies Effektivgeschäfte, wie
an der Fondsbörse die Anlagegeschäfte die eigentliche Grundlage des
Börsenverkehrs bilden.

Diesen gegenüber stehen 2. die Termingeschäfte, auch
Zeitgeschäfte genannt. Die Voraussetzung dabei ist, daß noch
in höherem Maße als bei sonstigen Börsengeschäften die Qualität
der zu handelnden Ware durch Gewohnheitsrecht oder durch die
Börsenordnung genau bestimmt ist, und die Ware in großer Masse in
derselben Qualität dem Verkehre zur Verfügung steht, so daß nur das
zu liefernde Quantum angegeben wird, wobei die Börsenordnung ev.
auch nur bestimmte Sätze, wie z. B. ie 1000 C.. den sogenannten