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Aquidations-
ass,

Makler.

Oesterreich „Kostgeld“, im umgekehrten Falle Deport, in Oesterreich
„Leihgeld“. Der entgegengesetzte Fall liegt vor, wenn Jemand, um
am Rückgang des Kurses eines Papiers zu profitieren, sich ein Papier
gewissermaßen auf vier Wochen leiht, er übernimmt es von einem
Börsenmann zum laufenden Kurse unter der Bedingung, es am nächsten
Ultimo zu einem vereinbarten Kurse zurückzuliefern, in der Annahme,
es dann zu einem niedrigeren Kurse kaufen zu können, als er im
Momente dafür erlangen kann. Diese Art' des Geschäfts ist in den
Vereinigten Staaten, besonders in New York als Ersatz für das dort
nicht übliche Termingeschäft gebräuchlich.

Um die richtige Erledigung der Geschäfte zu gewährleisten, haben
sich an den Börsen, wo Termingeschäfte gemacht werden, besondere
Einrichtungen ausgebildet, wie an der Berliner Fondsbörse der Liqui-
dationsverein, an der Warenbörse die Liquidationskasse.
An der ersteren sind sämtliche Berliner Börsentirmen beteiligt, die
regelmäßig Termingeschäfte machen. Jeder Teilhaber erhält vor der
Ultimoregulierung Scontrobogen oder „Scontri“, auf denen die Namen
aller beteiligten Firmen vorgedruckt sind, und verzeichnet‘ auf dem-
selben seine Kauf- und Verkaufgeschäfte und dementsprechend den
zu zahlenden und zu empfangenden Betrag. Der Verein kompensiert
nun die betreffenden Summen und stellt die Ueberschüsse fest, worüber
Lieferscheine ausgestellt werden, auf Grund welcher am Tage vor
dem Ultimo die Lieferung und am Tage nach dem Ultimo die Diffe-
renzzahlung geschieht. Der Verein steht mit der Bank des Berliner
Kassenvereins in Verbindung, welche die Lieferung der Papiere gegen
Einkassierung des Geldes übernimmt. Bei dem Warengeschäfte sind
die erwähnten Liquidationskassen in Berlin, Hamburg und a. O. ein-
gerichtet, welche, wie die vorerwähnten Vereine die Abwicklung des
Geschäftes am Lieferungstermine vermitteln, außerdem aber gegen
Zahlung einer Prämie für die Erfüllung der Termingeschäfte die
Garantie übernehmen.

Schließlich ist das Arbitragegeschäft zu erwähnen. Dem jetzigen
Sprachgebrauche nach versteht man darunter den Handel in Fonds, Geld-
surrogaten, hauptsächlich aber von Wechseln, um die Ungleichheit der
Preise zwischen verschiedenen Börsenplätzen geschäftlich auszunutzen,
wodurch eine Ausgleichung der Preise erzielt wird. Hauptsächlich
handelt es sich darum Zahlungsmittel für das Ausland da aufzukaufen,
wo sie am billigsten sind, also Wechsel oder Noten, die man zur
Zahlung braucht oder an diejenigen zu verkaufen, die sie für den
yleichen Zweck zu haben wünschen. Diese Geschäfte werden sowohl
an der Börse von besonderen Händlern wie von Banken gelegentlich
gemacht. Die dafür zu zahlende Stempelabgabe hat diese Tätigkeit
in Deutschland namentlich an der Börse sehr eingeschränkt.

Zur Vermittlung des Geschäftes sind an der Börse Makler tätig,
welche in Deutschland Beamtenstellung haben, die durch das Börsen-
gesetz noch besonders geregelt ist. Dieselben sind vereidigt; sie
müssen über jedes Geschäft eine Urkunde, „Schlußschein“ genannt,
ausstellen und bescheinigen dadurch mit notarieller Kraft den Ge-
schäftsabschluß. In England sind im Gegenteile diese Makler selb-
ständige Geschäftsleute, welche die Vermittlung dadurch übernehmen,
daß sie fortdauernd auf eigene Rechnung kaufen und wieder verkaufen,
also selbst an die Stelle der Kauflustigen und der Verkäufer treten.