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pflicht kann ein Mitglied sich durch Opferung des Yolleingezahlten
Stammanteils befreien.
Diese Form hat in wenig Jahren eine große Ausbreitung erlangt,
ein Zeichen, daß sie vorliegenden Bedürfnissen entspricht.
Bis 1902 waren in Deutschland !)
Stammkapital Nahrungsmittel- Textil- und Bekleidungs-
in Mill, M. industrie industrie
Anzahl Anzahl Kapital Anzahl Kapital
6200 2,282,4 744 521,3 422 132,7
1455 504,8 159 82,4 N 25,9
Bergwerke, Eisen- Industrie der Steine Papier- und Holz-
u. Hüttenfabriken, nnd Erden industrie, Zellulose-
Maschinenindustrie fabriken
Anz. Kap. Anz. Kap. Anz, Kap.
598 859,6 791 145,9 379 167,9
151 76,5 75 41,6 82 293

gegründet
eingegangen
Verkehrs- und
Transportunter-
nehmwungen,
Wagenfabriken
Anz. Kap. Anz. Kap. Anz. Kap. Anz. Kap.
gegründet 456 224,5 389 63,1 211 81,2 314 57,9
eingegangen 113 58,1 75 26,8 24 6,7 87 19,3

Geld- und Kredit-
institute, Terrain-
und Baugeschäfte

Chem. und
verw. Industrie

Am 30, September 1909 bestanden nach dem Statist. Jahrb. 1914
S. 404 in Deutschland 16508 Gesellsch. m. beschr. H. mit einem
Stammkapital von 3538,5 Mill. mit 1500 Mill. M. Sacheinlagen.
Davon gehörten 5371 Ges. dem Handelsgewerbe mit 844 Mill.
Stammkapital; der Industrie der Maschinen, Geräte usw. 1869 mit
499,3 Mill. M.; 1454 der Industrie der Nahrungs- und Genußmittel
mit 383,3 Mill. M.

Neugegründet wurden

1911 4051 mit 399,8
1912 4107 „ 387,7
1913 4232 * 3653

Mill. M.
-
In Liquidation getretene
Gesellschaften

1911 1180 ,
[912 1222 ]
1913 1377

A.

[In Konkurs geratene tätige
Gesellschaften

12%
127.7
1911 298 „ 184
1912 310 X 2824
1913 311 ” 3993
Der Zuwachs in den drei Jahren betrug mithin 7694 Ges,

Nach dem preußischen statist. Jahrbuch von 1914 S. 218 waren
von 17901 tätigen Ges, m. b. H. mit dem Sitz in Preußen mit einem
Stammkapital von 20000 M. 5558; 20—50 000: 4544; von 50—100 000;
3159; von 100000—500 000: 3685; von 500000 bis 1 Mill. 568; von
1—10 Mill. 374; von über 10 Mill. M. 13 Unternehmungen. .

5. Die Gewerkschaft wird gebildet, sobald mehrere Besitzer
eines Bergwerks vorhanden sind, sie besitzt Körperschaftsrechte. Die
Mitglieder haften Dritten gegenüber überhaupt nicht; sie können nur
durch die Gewerkschaft in Anspruch genommen werden, und zwar
nach den von dieser durch Majoritätsbeschluß ausgeschriebenen Bei-

1) Jahrb. f. Nat.-Oek. 1902 Bd, 24 S. 70 R. Wendt.

Sonrad, Grundriß der polit. Oekonomie. X. Teil. 8. Aufl.

Gewerkschaft.