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Ed. Wagon, Die finanzielle Entwicklung deutscher Aktiengesellschaften von
1870—1900, Jena 1903.

Passow, Die wirtschaftliche Bedeutung und Organisation der Aktiengesell-
schaften. Jena 1907.

Entstehung.

\ktiengesetz-
gebung.

Die Bildung der Aktiengesellschaft beginnt bereits in dem
14. Jahrhundert in Italien bei den genuesischen Kolonialgesellschaften
und in dem folgenden Jahrhundert bei den italienischen Banken, doch
jhne daß dieses Vorgehen für die Entwicklung dieser Gesellschaftsform
von nachhaltiger Bedeutung gewesen wäre. Vielmehr wird man mit
Recht die Wiege der Aktiengesellschaften mehr im Norden in den
yroßen privilegierten Handelsgesellschaften zu suchen haben, welche
sich wiederum aus den Schiffspartnerschaften entwickelten, die bei
dem großen Risiko des damaligen Seeverkehres sich in Dänemark,
Schweden, Holland, Frankreich und England bildeten, um den über-
seeischen Handel für den Einzelnen weniger gefahrvoll zu machen.
Höhere Bedeutung gewann diese Form aber erst, als die Staaten in
dem merkantilistischen Zeitalter begannen, die Bildung großer
Kompagnien zu begünstigen, einmal, um dadurch in großem Maßstabe
Kolonisationen durchzuführen, dann aber, um dem Staate bei der
Aufnahme großer Anleihen behilflich zu sein, und als diesen besondere
Privilegien, ja Monopole in weitgehendem Maße übertragen wurden.
30 bildeten sie bald in jener Zeit eine gewaltige Geldmacht. Das
war der Fall in der niederländisch-ostindischen Kompagnie, wie bei
der berüchtigten Mississippigesellschaft 1717 von John Law, und in
zleicher Form wurde auch die englische Bank am Ende des 17. Jahr-
hunderts gegründet. Der Große Kurfürst schuf die Handelskompagnie
auf den Küsten von Neu-Guinea. 1819 entstand die österreichisch-
orientalische Kompagnie in Wien. In Preußen hat besonders Friedrich
jer Große die Bildung großer Handelsgesellschaften begünstigt, so
1750 die asiatische Kompagnie in Emden, um den chinesischen Handel
zu betreiben. Seit jener Zeit mehrte sich die Zahl der Gründungen
allmählich und gewann eine nachhaltige Bedeutung, insbesondere auch
für heimische industrielle Unternehmungen, wie außerdem 1770 die
Bildung der Kanalgesellschaften in England als Vorläufer der
Eisenbahngesellschaften begann.

Alle diese erwähnten Gesellschaften beruhten auf dem Oktroy-
system, d. h. sie wurden durch landesherrliche Verfügung mit Spezial-
privilegien und mit Körperschaftsrechten versehen, während ur-
sprünglich die Statuten einer besonderen landesherrlichen QGe-
nehmigung, wenigstens in Preußen, nicht bedurften; doch standen
die Gesellschaften dauernd unter staatlicher Aufsicht. Eine gesetz-
liche Regelung der Aktiengesellschaften ist erst im 19, Jahrhundert
and in den meisten Staaten erst in der zweiten Hälfte desselben
durchgeführt. In Preußen wurde der erste Anlauf durch das
Eisenbahngesetz von 1838 genommen, besonders aber durch das
Gesetz vom 9. November 1843 über die ‚Aktiengesellschaften; in
Österreich durch das Vereinsgesefz vom 1852. Auch hiernach
bedurften die Aktiengesellschaften noch der staatlichen Genehmigung
and blieben als öffentliche Körperschaften unter staatlicher Aufsicht,
Nur in England und Ungarn, in Deutschland in Hamburg und
Bremen war schon damals die Gründung von Aktiengesellschaften
frei gegeben. Erst das Gesetz vom 11. Juni 1870 beseitigte den
Unterschied der Gesetzgebung innerhalb Deutschlands und gab