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die Gründung frei. Der Mißbrauch, der sich dann in der Gründer-
periode 1871—73 herausstellte, veranlaßte den Krlaß des Aktien-
yesetzes vom 18. Juli 1884, das uns noch zu beschäftigen haben
wird, während seit dem 1. Januar 1900 das neue Handelsgesetzbuch
vom 10. Mai 1897 maßgebend ist, welches in der Hauptsache sich
auf das vorerwähnte Gesetz stützt und das System der Normativ-
bestimmungen zur Grundlage hat. In England ist der Ausgangs-
punkt für die gegenwärtigen Verhältnisse die Companies-Act vom
f. August 1862, welche vielfache Abänderungen und Ergänzungen
erfahren hat, hauptsächlich 1867 und 1892. In Frankreich war
das Gesetz vom 24, Juli 1867 grundlegend und wurde ergänzt durch
die Gesetze vom 1. August 1893, 9. Juli 1902 und 16. November 19038,
In Oesterreich ist in der Hauptsache das ältere deutsche Handels-
yesetzbuch maßgebend, in Ungarn erschien 1875 ein besonderes
Handelsgesetzbuch.

Unter dieser Gesetzgebung hat sich namentlich in der zweiten
Hälfte des 19. Jahrhunderts diese Gesellschaftsform eine wachsende,
man kann sagen, dominierende Stellung in dem Wirtschaftsleben er-
rungen, und es wird notwendig sein, sich die Eigentümlichkeiten der-
selben zu vergegenwärtigen, um unser modernes Wirtschaftsleben
richtig beurteilen zu können.

Die Vorteile, welche aus dieser Form dem Kapitalisten erwachsen,
sind die folgenden:

1. Durch die beschränkte Haftung und die Möglichkeit, nur ein-
zelne Aktien zu erwerben, ist jeder Kapitalist in der Lage, sich auch
mit einem kleinen Teil seines Vermögens an gewinnbringenden, aber
riskanten Unternehmungen zu beteiligen, und dieses Risiko ganz
seinen Vermögensverhältnissen anzupassen. Ein Gutsbesitzer, Kauf-
mann, Rentier, Handwerker kann durch Anlage eines Teiles seiner
Ersparnisse sich an einem industriellen Etablissement, einem Bergwerk,
einer Eisenbahn beteiligen und dadurch eine hohe Verzinsung seines
Kapitals erzielen, ohne ein über seine Verhältnisse hinausgehendes
Risiko auf sich zu nehmen, In seiner Einlage liegt die feste Be-
grenzung desselben. Er kann seinen Verhältnissen entsprechend
Unternehmungen fördern, die, abgesehen von der Verzinsung, für ihn
von hoher Bedeutung sind, wie für den Gutsbesitzer der Bau einer
benachbarten Zweigbahn oder einer Zuckerfabrik; für den Rentier
städtische Anlagen, die ihm den Aufenthalt angenehmer machen und
ey. den Wert seines. Hauses heben,

2. In der Form der Aktien, die auf den Inhaber lauten, also ohne
alle Umstände durch einfache Uebergabe an einen anderen Besitzer
rechtsgültig übertragen werden können, hat der Kapitalist die Möglich-
keit, leicht über sein Geld zu verfügen. Die Aktien der größeren
Unternehmungen werden außerdem an der Börse gehandelt und finden
dort stets entsprechenden Absatz. Die in Aktien angelegten Kapi-
talien können deshalb zu jeder Zeit, wenn nicht besondere Hinder-
nisse eintreten, wie schlechter Geschäftsgang oder gar Vermögens-
verfall, aus dem Unternehmen durch Verkauf der Aktien herausgezogen
werden. In unserer schnellebigen Zeit, wo fortdauernd neue Aufgaben
an einen herantreten können, ist diese freie Verfügbarkeit von be-
sonderer Bedeutung und führt den Aktiengesellschaften beständig neue
Liebhaber zu.

Vorteile der
Aktiengesell-
schaften für
Kapitalisten.