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zu erörtern haben werden (s. S. 282). Die Gefahr einer Verdrängung
des Mittelstandes, wenigstens wie er bisher bestand, des Kleinbe-
triebes, sowohl als Handwerk wie als Fabrik, der kleinen Läden
gegenüber den Großbazaren liegt auf der Hand. Doch sind wir nicht
in der Lage, diesem Punkt eine so hohe Bedeutung beizumessen, wie
es von vielen Seiten geschehen ist, in Anbetracht der Notwendigkeit
des Großbetriebesund der tatsächlichen Ueberlegenheit seiner Leistungen
über den Kleinbetrieb.

3. In der neueren Zeit hat sich noch ein weiteres Bedenken da-
durch hinzugesellt, daß diese Gesellschaften die Kartellbildung oder
auch die Fusionierung außerordentlich erleichtern, wodurch die Ge-
winnung von Monopolgewalt zu befürchten steht, worauf später näher
einzugehen sein wird.

4. Dagegen ist noch auf eine andere Gefahr hinzuweisen, die in
der leichten Ausdehnbarkeit des Betriebes liegt, wie er in der Form
der Aktiengesellschaft geboten wird. An und für sich liegt in der
Form der Aktiengesellschaften Anlaß zu verhältnismäßig großer Ver-
einigung von Kapitalien vor, wodurch allein die ganze komplizierte
Organisation sich erst bezahlt machen kann, und außerdem ist es
wesentlich erleichtert, in kürzester Frist eine Erweiterung des Be-
triebes vorzunehmen. Die Ausgabe neuer Aktien zur Erweiterung
des Betriebskapitals hat bei einem gut fundierten Unternehmen keine
Schwierigkeit. Sobald die Preise in die Höhe gehen, die allgemeinen
Konjunkturen günstig erscheinen, dehnen deshalb vor allem die Aktien-
gesellschaften den Betrieb in kürzester Zeit wesentlich aus, während
Privatunternehmungen weit langsamer dazu gelangen, die in der
Hauptsache auf eigene Mittel dabei angewiesen sind. Damit ist die
Möglichkeit und Gefahr gegeben, bei Verallgemeinerung der Form
der Aktiengesellschaft eine Ueberproduktion herbeizuführen und diese
weit länger bestehen zu lassen, als es ohne sie möglich wäre. Die
Aktionäre sind imstande, auch jahrelang sich ohne Bezug der Divi-
dende zu behelfen, wenn diese nur einen kleinen Teil ihrer gewöhn-
lichen Einnahmen ausmacht. Die Aktiengesellschaften können deshalb
im allgemeinen eine Reihe von Jahren ihre Tätigkeit fortsetzen, auch
wenn sie ohne jeden Profit bleiben. Aus Furcht, Kapital einzubüßen,
und in der Hoffnung auf bessere Zeiten lassen die Aktionäre die Ge-
sellschaften fortarbeiten, während ein Privatunternehmer die Tätig-
keit längst eingestellt hätte.

‚5. Der Geschäftsbetrieb der Aktiengesellschaften wird wesentlich
beeinträchtigt durch die Schwerfälligkeit und Kostspieligkeit des Ver-
waltungsapparates, der unvermeidlich ist. Daher die häufige Er-
scheinung, daß Privatunternehmungen, die sehr prosperierten und
ihrem Besitzer hohen Ertrag ablieferten, sobald sie in eine Aktien-
gesellschaft umgewandelt waren, nur geringe Dividende boten und
nicht zu erfreulichem Aufschwunge gelangen konnten. Ein tüchtiger
Direktor verlangt eine außergewöhnlich hohe Besoldung, da seine
Stellung keine gesicherte ist. Vielfach sind mehrere Direktoren er-
forderlich, wo es sich um eine komplizierte Verwaltung handelt,
Dem Direktorium steht mitunter ein Verwaltungsrat zur Seite, der
gleichfalls eine hohe Besoldung beansprucht, und schließlich der vom
Gesetz verlangte Aufsichtsrat, zu dem man gern bekannte Namen
heranzieht, die nur gegen hohe Remuneration zu gewinnen sind,
während in einem Privatunternehmen an Stelle dieses Apparates

Schwerfällig-

geit und Kost-

Spieligkeit der
erwaltung.