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häufig der Unternehmer allein steht mit ein paar Unterbeamten, die
nur mäßig besoldet sind. Es ist klar, daß kleine Unternehmungen
schon allein durch die Kosten des Verwaltungsorganismus erdrückt
werden können, weil diese einen übermäßigen Prozentsatz der Ein-
nahmen absorbieren. Er wird sich daher nur bei großen Gesell-
schaften mit bedeutenden Kapitalien bezahlt machen. Loeb (Jahrb.
f. Nat.-Oek, III. F. Bd. 23) berechnet die Bezüge des Verwaltungs-
rates im Durchschnitt auf %,, °%% des Aktienkapitals, und von allen
Gesellschaften in Deutschland auf gegen 60 Mill. M.

Die so aus mehreren Instanzen bestehende Verwaltungsbehörde
muß natürlich wiederum besondere Schwierigkeiten verursachen. Der
Direktor, der von der Generalversammlung gewählt ist, kann von ihr
jeden Augenblick wieder entlassen werden. Die Generalversammlung
besteht häufig aus Personen, die nur wenig Verständnis für das Ge-
schäft selbst haben, meistens die Aktien nur vorübergehend besitzen,
daher vor allem auf hohe Dividende sehen und wenig Rücksicht auf
die Zukunft nehmen. Daher die gewöhnliche Erscheinung, daß die
Aktionäre wenig geneigt sind, Schulden abzuzahlen und große Reserve-
fonds zu bilden, sondern die Einnahmen soviel wie möglich zur Ver-
teilung zu bringen, Die Folge davon ist, daß die Aktiengesellschaften
im allgemeinen Krisen schwer zu überdauern vermögen und größeren
Verlusten nicht gewachsen sind. Während bei Privatunternehmungen,
Genossenschaften und solchen Aktiengesellschaften, die durch Sach-
verständige vertreten sind, welche dauernd in dem Besitze des Unter-
nehmens bleiben wollen, wie Gutsbesitzer, die gemeinsam eine Zucker-
fabrik gegründet haben, weit schärfer auf die Tilgung von Schulden
hingewirkt und dadurch die Widerstandskraft der Gesellschaften ge-
fördert wird.

Die Direktoren haben sich natürlich den Aktionären unterzuordnen
und die Verwaltung ihren Wünschen anzupassen. Auch sie müssen
deshalb hauptsächlich auf den momentanen Erfolg bedacht sein. Außer-
dem sind sie in ihrer Tätigkeit beschränkt durch Aufsichts- ev. Ver-
waltungsrat, welche bei wichtigen Fragen die Entscheidung zu treffen
haben. Eine schnelle Handlungsweise, um eine augenblickliche Kon-
junktur zu benutzen, ist deshalb vielfach ausgeschlossen, und die
Rücksicht auf die Generalversammlung verhindert oder erschwert die
Uebernahme eines Risikos. Aus diesen Gründen ist die Form der
Aktiengesellschaft da nicht am Platze, wo ein mehr kaufmännischer
Betrieb eine große Selbständigkeit des Leiters verlangt. Sie wird
nur dann mit den Privatunternehmungen zu konkurrieren vermögen,
wenn die an der Spitze stehende Persönlichkeit sich einer außer-
gewöhnlichen Autorität erfreut und dadurch eine besondere Selbständig-
keit erlangt hat, oder wo der Gang des Geschäftes ein mehr gleich-
mäßiger, und zugleich ein größeres Kapital für den Erfolg maßgebend
ist. Das ist der Fall bei Eisenbahnen, Straßenbahnen, Gasanstalten,
Versicherungsanstalten, Bergwerken, Bankinstituten und einzelnen
industriellen Unternehmungen wie Spinnereien, Maschinenbauan-
stalten usw., während bei einer sehr großen Zahl gewerblicher Be-
triebe diese Form sich nicht bewährt hat.

Aus dem Gesagten geht hervor, daß zwar die Aktiengesellschaften
von höchster wirtschaftlicher Bedeutung für die Gegenwart sind; daß
sie aber nicht überall mit Nutzen angewendet werden können, und eine
(}efahr darin vorliegt, daß sie in zu großer Ausdehnung und auch da