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kauft die Wechsel, um sie bis zum Fälligkeitstermine liegen zu lassen
und dann den Betrag einzukassieren. Das Börsengeschäft besteht
darin, Wechsel billig zu kaufen und zu einem höheren Preise wieder
zu verkaufen. Die Bank will nur den Zins in Anspruch nehmen, die
Börse am Wechselkurse gewinnen. Die erstere sieht deshalb auf be-
sondere Sicherheit, die zweite nur auf erfolgreiche Absetzbarkeit des
Wechsels.

Die Bank handelt mit flüssigen Betriebskapitalien, die im laufenden
Geschäftsbetriebe umgesetzt werden, die Börse dagegen mit Anlage-
kapitalien. Auch hier will die Bank nur den Zins beziehen und an
der Differenz des Zinses für Depositen und Darlehen profitieren. An
der Börse will man an dem Kurse der Papiere gewinnen. Die Bank
kauft nur sichere Papiere zur Anlage von Reservekapitalien, die
Börse spekuliert mit Vorliebe mit unsicheren Papieren. Das Kaufen
der Papiere, um sie mit Vorteil zu verkaufen, ist kein bankmäßiges,
wohl aber ein hauptsächliches Börsengeschäft.

Von den kleineren Bankiers ist nun schon lange eine Vereinigung
beider Tätigkeiten durchgeführt. In der neueren Zeit haben es sich,
wie erwähnt, große Aktienbanken zur Aufgabe gestellt, Aktiengesell-
schaften zu gründen, zinstragende Papiere an der Börse unterzu-
bringen, Anleihen aller Art zu vermitteln, sowie sonstige Börsen-
zeschäfte zu machen, während sie zugleich auch die gewöhnlichen
Bankgeschäfte, also besonders den Depositen- und Kontokorrentverkehr
mit einem dauernden Kundenkreis übernehmen. Das Bedenkliche dieses
Vorgehens liegt vor allem darin, daß die Sicherheit der Banken durch
die Uebernahme von Börsengeschäften mehr und mehr gefährdet wird,
und damit auch die Sicherheit für die Depositen der Bankkunden
und die Unterstützung der Geschäftswelt durch angemessenen Kredit.
Auf der anderen Seite liegt die Gefahr einer einseitigen Beeinflussung
der Börse durch jene großen Anstalten vor, sowie der Begünstigung
von Gründungen aller Art allein zum Zwecke der Spekulation. Wir
haben deshalb diesen eigentümlichen Unternehmungen näher zu treten.

Als Vorläufer dieser modernen Art von Banken ist wohl die
Gründung von John Law 1717 bei dem Uebergange seiner Banque
generale in die Banque royale anzusehen, mit der er die Aktien der
Mississippi-Gesellschaft an der Pariser Börse unterzubringen suchte,
Auch die von Friedrich dem Großen 1772 gegründete Seehand-
lungssozietät hatte den gleichen Charakter, indem sie von vornherein
sich an industriellen Unternehmungen beteiligte und Emissionen von
Staatspapieren übernahm. Indessen hat diese sich von eigentlichen
Spekulationen von jeher fern gehalten, die ihr nach der Umwandlung
in eine Staatsanstalt 1810 naturgemäß prinzipiell untersagt waren.
Dann ‚ist die 1822 in Brüssel von König Wilhelm II. gegründete
Societe generale hier anzuführen, die ausdrücklich den Zweck hatte,
industrielle Unternehmungen zu unterstützen und ins Leben zu rufen.
Aber der Ausgangspunkt der eigentlichen Spekulationsbanken ist in
dem 1852 von den Gebrüdern Pereire in Paris gegründeten „Credit
mobilier“ zu sehen. Die Veranlassung zu dieser Gründung bot das
Streben, die Uebermacht des Hauses Rothschild zu brechen und
ihm ein mit ähnlichen Mitteln ausgerüstetes Institut entgegen zu
stellen, welches sich an allen größeren Börsenspekulationen beteiligte,
um davon zu profitieren. Das Aktienkapital betrug anfangs 60 Mill, Fr.,
während außerdem noch der zehnfache Betrag durch Ausgabe ver-

Historische
Entwicklung.