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Die hauptsächlichsten deutschen
(Effekten-

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der
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lung

Aktien-
kapital |
An-
Au) 1900 |
in Mittionen| 1900 | 1902 | 1904 | 1905 | 1906 | 1909 |

Name der Bank

Jeutsche Bank

Diskontogesellschaft

Jresdner Bank

A. Schaaffhausenscher
Bankverein

Darmstädter Bank

Berliner Handelsgesell-
schaft

Kommerz- und Diskonto-
bank I

Nationalbank für Deutsch-
land |

Mitteldeutsche Kreditbank

870
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erschwerenden Bestimmungen zulässig, durch welche namentlich die
Jebertragung erschwert ist, um auf diese Weise die Beteiligung der
kleinen Leute von der Aktienspekulation auszuschließen. Besonders
ın England und Amerika sind Aktien zu einem Pfund Sterling üblich.
Gegenwärtig ist in England eine Begrenzung der Höhe der Aktien
ıicht normiert. In Frankreich ist der Mindestbetrag der unteilbaren
Aktien bei Gesellschaften mit einem Grundkapital bis zu 200000 Fr.
25 Fr., bei größeren Gesellschaften 100 Fr. Es unterliegt keinem
Zweifel, daß die deutsche Bestimmung sehr viel richtiger ist.

2. Das deutsche Gesetz verlangt Einzahlung von mindestens einem
Viertel des Betrages des Aktienkapitals zur Gründung, und dieses
ist auch von den meisten anderen Ländern akzeptiert, nur für die
kleineren Aktien wird z. B. in Frankreich bei Aktien von 25 Fr.
rolle Einzahlung verlangt. Man hat gemeint, durch das Erfordernis
ler vollen Einzahlung die leichtsinnige Gründung von Aktiengesell-
schaften erschweren zu können und ihnen eine größere Sicherheit zu
bieten. Das ist indessen illusorisch; dagegen erschwert. man dadurch
solide Gründungen und führt sie in die Hand der großen Geldmänner
vesp. der Credits mobiliers. Wollen z. B. eine Anzahl Gutsbesitzer
ine Zuckerfabrik gründen, so ist es für sie eine wesentliche Er-
schwerung, sofort bei der Gründung das Aktienkapital von 300000 M.
bar zusammenzubringen, während sie zunächst zum Beginne des
Baues nur vielleicht 50—100000 M. gebrauchen, den Rest erst in

1) Abgekürzte Zahlen nach der Uebersicht im Handelsblatt der Vossischen
Zeitung 6. März 1910,

2) Außerhalb Berlins sind die bedeutendsten deutschen Banken dann noch die
Bergisch-Märkische Bank, Essener Kreditanstalt, Norddeutsche Kreditanstalt u. a.;
vgl. Rießer, Die Deutschen Großbanken. 4, Aufl. 1912.

Zur Gruppe der Deutschen Bank (1870) gehören z. B.: Bergisch-Märkische
Bank (Elberfeld), Essener Kreditanstalt, Hannoversche Bank, Schlesischer Bankverein,
Rheinische Kreditbank (Mannheim). Württembergische Vereinsbank. Deutsche Ueber.

— 2709 —
Kreditbanken (Berliner Großbanken).?)
janken.)

lenden

Kurs der Aktien am
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1910 | 1911 | 1912 | 1918 153 | 55 [58 | 13 |18 58|5|05 | 38
“m en en N — CD ar (ar) —_
283,90| 235,90| 241,75| 242,50! 227,—| 263,00! 264,90} 248,-—| 205,9
196:— 192.80| 189'50| 186.25. 170.50) 193.50 192,80| 186 — 166,—
145.70) 157.30| 158/50! 158.80! 143.90 162.70| 159.25| 150.90
147,10! 145,25| 163,—| 157,60| 142,70 142,90! 137,00! 101,00
185,25 145,75/ 142,50/ 140,25 131,75 180,60] 127,00| 116,10
162,90 165,80‘ 171,60] 174,50| 154,75| 169,60| 171,50 155,50
122,40/ 122,— 122,75! 122,25| 116,75 115,—| 117,25) 107,25
127,— 130,50/ 130,—| 134,40 122,75| 180,40| 129,00| 116,60
L15,60| 120.10/ 122.70! 121.40) 117 25| 122.50| 121.90| 115.00

vierteljährlichen Raten während einer Zeit von anderthalb Jahren,
wo es ihnen leicht ist, allmählich die Summe. zusammenzubringen.
Durch die Vorschrift der vollen Einzahlung sehen sie sich möglicher-
weise genötigt, die Vermittlung einer Bank in Anspruch zu nehmen,
der es natürlich leicht ist, die betreffende Summe im Momente zu
deponieren. Nimmt aber eine solche Bank die Gründung selbst in
die Hand, so beherrscht sie auch die Generalvyersammlung, die sie
aus Strohmännern, d. h. aus Personen zusammenberufen kann, die sie
mit den nötigen Aktien ausrüstet, und die von ihr völlig abhängig
sind. Diese Generalversammlung wählt auch das Direktorium und
den Aufsichtsrat oder das erstere durch den zweiten, wodurch die
ganze Verwaltung in der Hand der Gründerbank sich befindet,
and für die spätere solide Handhabung ist keine Sicherheit ge-
boten. Um hier eine gewisse Erschwerung des nachhaltigen Ein-
Äusses der Gründer herbeizuführen, ist mitunter verfügt, daß die
arste Wahl nur für ein Jahr Gültigkeit hat, was Beachtung verdient.

3. Um die Gründung allein behufs Börsenspekulation zu ver-
hindern, ist nach dem deutschen Gesetz bestimmt, daß Aktien einer
zur Aktiengesellschaft umgewandelten Unternehmung erst ein Jahr
nach der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister zum
Börsenhandel zugelassen werden dürfen.

4. Von der größten Wichtigkeit ist nach den gemachten Erfahrungen
die Bestimmung des Gesetzes von 1884 und des Handelsgesetzbuchs in

seeische Bank u. a. Zur Gruppe der Diskontogesellschaft (1856) gehören die Nord-
deutsche Bank (Hamburg), Allgemeine Deutsche Kreditanstalt (Leipzig), Rheinisch-
Westfälische Diskontogesellschaft (Aachen), Barmer Bankverein u. a. Die Dresdener
Bank (1872) steht in Geschäftsverbindung mit der Rheinischen Bank (Mühlheim a, Rh.),
Mittelrheinischen Bank, 1904—1908 Interessengemeinschaft mit Schaaffhauseuschem
Bankverein (Koblenz), 1914 fand die Fusion derselben statt; der Deutschen Orient-
nank, Südamerikanischen Bank u. a.
31 Im Jahre 1918.