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Eine dritte Aufgabe, welche sich besondere Organisationen stellen,
oder auch die vorher betrachteten Kartelle zugleich mit als Aufgabe
übernehmen, ist die Regulierung der Löhne. Dies geschieht vor allem,
um einer Strikebewegung zuvorzukommen oder ausgebrochenen Strikes
entgegenzutreten oder auch zur Zeit schlechter Konjunkturen gemein-
sam die Löhne herabzusetzen und durch die Organisation mit einer
größeren Macht aufzutreten, um das Gewünschte erreichen zu können.

Gehen diese Bestrebungen bereits auf eine Verminderung der
Produktionskosten hinaus, so ist durch gewisse Kartelle dieses noch in
anderer Weise erstrebt, und zwar durch Ausbildung des Großbetriebes.
Dies kann durch Vereinigung einer Anzahl Unternehmungen zur
Organisation gewisser Hilfsmittel erreicht werden, wie die Standard-
Oil-Company zur Anlegung einer gemeinsamen Röhrenleitung, um
das Oel nicht per Bahn verfrachten zu müssen, sondern direkt von den
Quellen nach den Häfen in fortlaufendem Strome leiten zu können,
was natürlich nur durch die Vereinigung einer großen Zahl von
Quellen und großer Mengen von Oel rentabel sein konnte. Noch
weitergehend ist dann die Vereinigung einer Anzahl Fabriken zu
einem Etablissement unter Ausbildung erweiterter Arbeitsteilung, um
sich zweckmäßiger gegenseitig in die Hand zu arbeiten und sonst im
Großbetriebe Arbeit und Kapital zu ersparen. Das letztere hat in
großartigem Maßstabe der Shugartrust in der Nordamerikanischen
Union erreicht, der die Zahl der Fabriken in bedeutendem Maße ver-
minderte, dagegen den Betrieb der einzelnen Raffinerien außerordentlich
vergrößerte, und dadurch die Produktionskosten in frappanter Weise
zu vermindern vermochte,

TEE Schließlich ist noch die Gewinnkartellierung zu erwähnen, die
5- allein darauf hinausgeht, eine Ausgleichung des Geschäftsergebnisses
herbeizuführen, wobei deshalb die sich beteiligenden Etablissements

sich gegenseitig eine Gewinnbeteiligung einräumen.

Während einzelne Kartelle sich nur eine der betreffenden Auf-
gaben stellen und nur einen der erwähnten Zwecke zu erreichen streben,
suchen andere mehrere dieser Ziele oder sämtliche zu erreichen, Die
Organisation muß dementsprechend eine verschiedenartige, bald nur lose,
bald feste sein, hier nur nach einer Richtung einen Zusammenschluß,
dort eine allseitige Vereinigung in sich schließen. So finden wir Nuan-
cierungen von einfachen Vereinbarungen für einen bestimmten Zweck
auf kurze Zeit, nur um einem momentanen Bedürfnis abzuhelfen, wo-
Jurch die Selbständigkeit des einzelnen Unternehmens nur in unbe-
deutender Weise und vorübergehend beschränkt ist, bis zu der völligen
Fusion, d. h. Verschmelzung der Unternehmungen und Opferung
der Selbständigkeit des Einzelnen. Das KErstere ist der Fall bei der
vertragsmäßigen Festsetzung eines Maximallohnes, eines Lohn- oder
Frachttarifs. Wo dieses nicht ausreicht, wird weiter gegangen und
für die einzelnen Fälle der Preis normiert, oder die Produkte gehen
an eine gemeinsame Zentralstelle über, welche den alleinigen Ver-
kauf für alle kartellierten Etablissements‘ in der Hand hat. So er-
richtete das Kohlensyndikat des Ruhrdistrikts eine besondere Aktien-
gesellschzft, die den Verkauf für Kohlen der sämtliche Mitglieder ge-
meinsam zu bewirken hatte und Allen ihre Produkte zu vereinbartem
Preise abnehmen mußte. Noch wesentlich weiter gehen die Trusts
in den Ver. Staaten, die allerdings in der Hauptsache ihre Einrichtung
dem Bestreben verdanken, der dortigen Gesetzgebung einen Eingriff